Zu den gefährlichen Stoffen zählen auch die Sprengstoffe und pyrotechnischen Gegenstände, wie Feuerwerkskörper oder Schwarzpulver. Für deren Herstellung und Inverkehrbringung gelten besondere Sicherheitsvorschriften und Fachkunde-Anforderungen.
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration veröffentlicht auf seiner Fach-Informationsseite im Sozialnetz HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster jedes Jahr ein aktuelles Informationsblatt für den Einzelhandel zum Thema 'Verkauf und Aufbewahrung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse 1 und 2'.
Zuständig für die Überwachung sind die regionalen Arbeitsschutzdezernate bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.