Lärm gehört zu den häufigsten Gefährdungen am Arbeitsplatz. Er kann zu Schwerhörigkeit aber auch zu erhöhtem Unfallrisiko oder verminderter Arbeitsleistung führen. Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung gibt für Lärm Expositionsgrenzwerte vor, deren Überschreitung betriebliche Abhilfe- bzw. Schutzmaßnahmen auslösen müssen. Diese sind in dem Merkblatt "Lärmschutz im Betrieb" zusammengefasst. Ein weiteres Merkblatt beschäftigt sich mit der Thematik "Lärmwahrnehmung und Gehörschutz". Beide Merkblätter stehen als Downloads zur Verfügung.
Vibrationen treten zumeist bei handgeführten Maschinen oder in Fahrzeugen auf. Sie können degenerative Veränderungen der Knochen bzw. Belastungen der Wirbelsäule bewirken. Daher sind generell schwingungsarme Technologien zu bevorzugen. Expositionsgrenzwerte für Hand-Arm-Vibrationen und Ganzkörper-Vibrationen sind ebenfalls in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung festgeschrieben.
Eine zusätzliche Belastung für das Muskel-Skelett-System können falsche Belastung bei der Handhabe von Lasten oder schlechte Ergonomie darstellen. Beschwerden in Rücken, Muskeln und Gelenken sind Hauptursache für ein Viertel aller Arbeitsunfähigkeitstage bundesweit in den letzten Jahren. Die Folgen sind gravierend für Unternehmen und Beschäftigte: Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems sind die zweithäufigste Ursache für eine frühzeitige Verrentung – und damit eine Belastung für die gesamte Arbeitswelt. Dabei sind Belastungen von Rücken, Muskeln und Gelenken an sich nicht schädlich. Im Gegenteil: Unser Körper benötigt ein gesundes Maß an Belastung. Treten sie jedoch einseitig oder über einen längeren Zeitraum erhöht auf, können sie das Muskel-Skelett-System in Mitleidenschaft ziehen. Besonders betroffene Berufsfelder sind geprägt durch erhöhte, einseitige oder lange Belastungen speziell bei erzwungenen Körperhaltungen, beim Heben, Halten oder Tragen von Lasten oder bei gleichförmigen, sich wiederholenden Bewegungsabläufen. Betriebe können zur Ermittlung der Belastung unter anderem die Leitmerkmalmethode nach Lastenhandhabeverordnung anwenden.
Auch durch optische Strahlung (z.B. beim Schweißen oder beim Umgang mit Lasern) und durch elektromagnetische Felder können Beschäftigte gefährdet werden. Daher sind generell sichere Arbeitsmittel auszuwählen, die Mitarbeiter sind zu schulen und ggf. sind auch Expositionsmessungen vorzunehmen. Optische Strahlung kann insbesondere eine Schädigung der Augen und der Haut hervorrufen. Die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung und die Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern gelten zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit vor Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch optische Strahlung aus künstlichen Strahlungsquellen bzw. elektromagnetischen Feldern.