Sanierung

Nach einem Gebäudebrand sind Aufräumarbeiten, ggf. Abbruch- und Entsorgungsmaßnahmen notwendig

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Brandschadensanierung

Nach einem Gebäudebrand sind Aufräumarbeiten, ggf. Abbruch- und Entsorgungsmaßnahmen notwendig. Da sich durch die Brandeinwirkung häufig Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften gebildet haben, sind umfangreiche Schutzmaßnahmen erforderlich. Für diese sogenannte Brandschadensanierung beschreibt die Gefahrstoffverordnung die notwendigen Gesundheitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen.

Als weitere wichtige Regel ist in diesem Zusammenhang die Richtlinie zur Brandschadensanierung (VdS 2357) des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. zu nennen.

Altlastensanierung

Für diese sogenannte Altlastensanierung beschreibt die Gefahrstoffverordnung die notwendigen Gesundheitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen.

Von Altlastensanierungen spricht man beispielsweise, wenn gesundheitsgefährdende Stoffe von Grundstücken bzw. aus dem Erdreich entfernt und entsorgt werden müssen.

Schadstoffsanierung

Schadstoffbelastete Gebäude sind keine Seltenheit. Vor einem Umbau oder Abriss muss daher eine Bestandsaufnahme möglicher Schadstoffe in der Bausubstanz erfolgen. Weit verbreitete Schadstoffe sind:

  • Asbest, z.B. in Dachbelägen, Fassadenverkleidungen, Fußbodenbelägen, Isolierungen, Klebern, Dichtungen
  • Schwermetalle, z.B. in Farben und Lacken, Fehlbodenschüttungen, verschmutzten Industrieböden
  • Polychlorierte Biphenyle (PCB), z.B. in Dichtmassen, Ölfarben, Deckenanstrichen und Deckenplatten
  • Teeröle, z.B. in Schwarzanstrichen, Schweißbahnen, Teerpappe, Teerkork, Klebern
  • Künstliche Mineralfasern (KMF), z.B. in Steinwolle, Glaswolle, Isoliermaterialien
  • Pentachlorphenol (PCP) und Lindan, z.B. in Holzschutzmitteln und behandeltem Holz
  • Schimmelpilz, der z.B. in feuchten und schlecht belüfteten Kellerräumen auftreten kann

Unter der Schadstoffsanierung versteht man die Entfernung dieser Stoffe und Materialien aus Gebäuden. Dabei ist eine besondere Sorgfalt geboten. Denn bei unsachgemäßem Umgang mit Schadstoffen drohen neben Gesundheits- und Umweltschäden auch empfindliche Strafen. Firmen, die Schadstoffsanierungen durchführen, müssen daher über sachkundiges Personal und eine entsprechende Ausrüstung verfügen.

Maßgebende Vorschriften zur Festlegung von Schutzmaßnahmen bei Schadstoffsanierungsarbeiten sind die Gefahrstoffverordnung und die Biostoffverordnung sowie spezielle Technische Regeln. Die Hessischen Regierungspräsidien überwachen die Schadstoffsanierung und -entsorgung. Bei Fragen zu diesen Themen finden Sie hier auch kompetente Ansprechpartner.

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