Bereits bei der Planung eines Bauvorhabens sind mögliche Gefährdungen für die Beschäftigten auf der Baustelle zu ermitteln und zu minimieren. Um eine sichere Bauausführung zu gewährleisten, müssen die jeweiligen Gewerke Gefährdungsbeurteilungen erstellen. Die sich daraus ergebenden Schutzmaßnahmen sind konsequent umzusetzen. Eine gute Koordination der Bauarbeiten und der notwendigen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist der Schlüssel für eine sichere Ausführung des Bauvorhabens.
Doch nicht nur die Sicherheit profitiert von einer guten Koordination der Arbeiten. Auf einer gut organisierten Baustelle darf man auch eine hohe Arbeitszufriedenheit und eine gute Qualität der geleisteten Arbeit erwarten. Jeder Planer weiß, dass dies entscheidende Faktoren für eine termingerechte und kostengünstige Ausführung des Bauvorhabens sind.
Dementsprechend fordert die Baustellenverordnung die Bestellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren sowie die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGePlan). Weitere wichtige Anforderungen der Baustellenverordnung sind die Baustellenvorankündigung und die Erstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten, die am Gebäude erforderlich werden (z.B. Wartungs- und Reinigungsarbeiten). Die Notwendigkeit der Umsetzung dieser Bestimmungen richtet sich nach Art und Größe des Bauvorhabens.
Neben der Baustellenverordnung enthalten auch das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und das Regelwerk der Bau-Berufsgenossenschaft wichtige Vorgaben für Bauherren, Planer und ausführende Unternehmen, die Baustellensicherheit dienen.
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