der Königsplatz in Kassel in 1920

Straße / Schiene

  • Durchführung von Anhörungsverfahren auf dem Gebiet des Bundesfernstraßengesetzes sowie des Hessischen Straßengesetzes
     
  • Obere Straßenaufsichtsbehörde nach dem Hessischen Straßengesetz
     
  • In Planfeststellungsverfahren für Straßenbahnen, Stadtbahnen und U-Bahnen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist das Regierungspräsidium Kassel die zuständige Planfeststellungsbehörde.
  • Der Bau oder die Veränderung von Betriebsanlagen einer Eisenbahn bedürfen der Planfeststellung.
    Das Regierungspräsidium Kassel ist für nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen) sowohl Anhörungs- als auch Planfeststellungsbehörde nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG).

  • Durchführung von Planfeststellungsverfahren einschließlich Anhörungsverfahren nach dem Hessischen Seilbahngesetz

  • Durchführung von Anhörungsverfahren auf dem Gebiet des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

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