- Durchführung von Anhörungsverfahren auf dem Gebiet des Bundesfernstraßengesetzes sowie des Hessischen Straßengesetzes
- Obere Straßenaufsichtsbehörde nach dem Hessischen Straßengesetz
- In Planfeststellungsverfahren für Straßenbahnen, Stadtbahnen und U-Bahnen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist das Regierungspräsidium Kassel die zuständige Planfeststellungsbehörde.
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Der Bau oder die Veränderung von Betriebsanlagen einer Eisenbahn bedürfen der Planfeststellung.
Das Regierungspräsidium Kassel ist für nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen) sowohl Anhörungs- als auch Planfeststellungsbehörde nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG). -
Durchführung von Planfeststellungsverfahren einschließlich Anhörungsverfahren nach dem Hessischen Seilbahngesetz
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Durchführung von Anhörungsverfahren auf dem Gebiet des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
![Königsplatz der Königsplatz in Kassel in 1920](/sites/rp-kassel.hessen.de/files/styles/crop_image_style_16_9_xs/public/2022-06/kassel-662541_1920.jpg?itok=lBxAzUiH)
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Planfeststellung
Straße / Schiene
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