- Durchführung von Anhörungsverfahren auf dem Gebiet des Bundesfernstraßengesetzes sowie des Hessischen Straßengesetzes
- Obere Straßenaufsichtsbehörde nach dem Hessischen Straßengesetz
- In Planfeststellungsverfahren für Straßenbahnen, Stadtbahnen und U-Bahnen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist das Regierungspräsidium Kassel die zuständige Planfeststellungsbehörde.
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Der Bau oder die Veränderung von Betriebsanlagen einer Eisenbahn bedürfen der Planfeststellung.
Das Regierungspräsidium Kassel ist für nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen) sowohl Anhörungs- als auch Planfeststellungsbehörde nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG). -
Durchführung von Planfeststellungsverfahren einschließlich Anhörungsverfahren nach dem Hessischen Seilbahngesetz
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Durchführung von Anhörungsverfahren auf dem Gebiet des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Planfeststellung
Straße / Schiene
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