Stilllegung von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen
Das Sachgebiet umfasst die Bearbeitung von Stilllegungsverfahren § 11 AEG der nichtbundeseigenen Eisenbahnen im Regierungsbezirk.
Freistellung von Bahnbetriebszwecken
Durchführung der Freistellungsverfahren von Bahnbetriebszwecken nach § 23 AEG der nichtbundeseigenen Eisenbahnen im Regierungsbezirk
Tarife
Das Regierungspräsidium Kassel ist zuständige Tarifgenehmigungsbehörde für die im Nordhessischem Verkehrsverbund tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Eisenbahnunternehmen
Das Regierungspräsidium Kassel ist zuständig für die Erteilung der Unternehmensgenehmigung nach § 6 AEG ( Eisenbahnverkehrs- und Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Fahrzeughalter zur selbstständigen Teilnahme am Eisenbahnbetrieb)
Eisenbahnkreuzungsgesetz
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für höhengleiche Kreuzungen.
Neue Kreuzungen von Eisenbahnen und kraftfahrzeugfähigen Straßen müssen grundsätzlich als Überführungen gebaut werden. In Einzelfällen kann, insbesondere bei schwachem Verkehr, eine Ausnahme davon zugelassen werden.