Gleise von Straßenbahnen

Schienenverkehr

Das RP Kassel ist zuständig auf dem Gebiet des Allgemeinen Eisenbahngesetzes.

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Stilllegung von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen

Das Sachgebiet umfasst die Bearbeitung von Stilllegungsverfahren § 11 AEG  der nichtbundeseigenen Eisenbahnen im Regierungsbezirk.

Freistellung von Bahnbetriebszwecken

Durchführung der Freistellungsverfahren von Bahnbetriebszwecken nach § 23 AEG der nichtbundeseigenen Eisenbahnen im Regierungsbezirk

Tarife

Das Regierungspräsidium Kassel ist zuständige Tarifgenehmigungsbehörde für die im Nordhessischem Verkehrsverbund tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Eisenbahnunternehmen

Das Regierungspräsidium Kassel  ist zuständig für die Erteilung der Unternehmensgenehmigung nach § 6 AEG ( Eisenbahnverkehrs- und Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Fahrzeughalter zur selbstständigen Teilnahme am Eisenbahnbetrieb)

Eisenbahnkreuzungsgesetz

Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für höhengleiche Kreuzungen.

Neue Kreuzungen von Eisenbahnen und kraftfahrzeugfähigen Straßen müssen grundsätzlich als Überführungen gebaut werden. In Einzelfällen kann, insbesondere bei schwachem Verkehr, eine Ausnahme davon zugelassen werden.