Darüber hinaus wird von den jeweils zuständigen Genehmigungsbehörden für grenzüberschreitenden Linienverkehr das Einvernehmen eingeholt, sofern dieser Verkehr durch den Regierungsbezirk führt.
Weitere Aufgaben sind die Erstattungen von Fahrgeldausfällen nach dem Schwerbehindertengesetz und für die Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs.
Das Regierungspräsidum Kassel ist Genehmigungsbehörde für den Gelegenheitsverkehr in Form von Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen und Verkehr mit Mietomnibussen.
Das Regierungspräsidium Kassel übt die Fachaufsicht über Taxen- und Mietwagenverkehr aus.