Durch die anstehenden Änderungen im Bereich des Flugleiterwesens setzen wir die behördlichen Flugleiterfortbildungen vor Saisonbeginn 2024 zunächst aus.
Über die Fortführung der Fortbildungen wird nach Bekanntgabe der neuen Grundsätze für das Flugleiterwesen auf Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienste entschieden.
Mit den - geplanten - neuen Regelungen werden erhebliche Veränderungen im Flugleiterwesen in Kraft treten, die den Flugbetrieb auf Ihrem Flugplatz durch das Fliegen ohne Flugleiter erleichtern und vereinfachen sollen. Es wird davon ausgegangen, dass die neuen Regelungen ebenfalls vor Beginn der Flugsaison 2024 vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr bekanntgegeben werden.
Es ist aus unserer Sicht daher sinnvoll, die Bekanntgabe der neuen Regelungen abzuwarten und dann auch
die neuen Inhalte zu vermitteln. Nach derzeitigem Sachstand ist eine verpflichtende behördliche Fortbildung für Flugleiter hier nicht mehr vorgesehen. Es bestehen daher keine Bedenken, wenn im Vorgriff auf die Regelungen Flugleiter eingesetzt werden, bei denen die 4-Jahres-Frist zur Fortbildung abläuft bzw. abgelaufen ist. Es greift insoweit Ziffer 2.2 der Muster-Dienst-Anweisung für Flugeiter vom 21.07.2014, nach der das Regierungspräsidium Ausnahmen von der Fortbildungspflicht festlegen kann und diese hiermit zunächst aussetzt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies die Flugleiter nicht von der Pflicht entbindet, sich vor dem Einsatz über neue gesetzliche Regelungen des Luftverkehrs zu informieren und die Kenntnisse hierzu auf einem aktuellen Stand zu halten.
Wir werden im Laufe des Jahres 2024 über das weitere Vorgehen informieren.