Es werden Anträge auf Erlaubnisse für den gewerblichen Güterkraftverkehr und Lizenzen für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr bearbeitet. Ferner gehört zu den Aufgaben die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Güterkraftverkehrsgesetz.
Ab dem 21. Mai 2022 unterliegen Unternehmen im Bereich der Kleintransporte / Kurierdiensttransporte etc., die nicht auf Grund gesetzlicher Regelungen vom Besitz einer Gemeinschaftslizenz ( auch „EU-Lizenz“ genannt) ausgenommen sind, im Rahmen von grenzüberschreitenden Güterkraftverkehren mit Fahrzeugen/Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t jedoch nicht mehr als 3,5 t einer Lizenzpflicht.
Damit sind künftig grundsätzlich auch die Berufszugangsvoraussetzungen, d.h. Anforderungen an eine Niederlassung, Nachweis der fachlichen Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und persönlichen Zuverlässigkeit für die genannten Transporte zu erfüllen. Den Antrag auf Erteilung einer Gemeinschaftslizenz finden Sie unter den Downloads.