Brote und Brötchen mit Preisangaben in der Auslage einer Bäckerei

Preisangabenverordnung

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Ein funktionierender Wettbewerb beruht auf der Existenz einer Vielzahl von Anbietern für Waren und Dienstleistungen auf der einen Seite und einer Vielzahl von Abnehmern auf der anderen Seite. Um eine auch unter Kostengesichtspunkten sachgerechte Auswahl treffen zu können, muss der Kunde jedoch auch in der Lage sein, die Preise der verschiedenen Anbieter vergleichen zu können. Um dem Verbraucher bei der heutigen Angebotsvielfalt einen solchen zuverlässigen Preisvergleich zu ermöglichen, wurde die Preisangabenverordnung geschaffen.

Diese Preisangabenverordnung enthält u.a. Vorschriften darüber, dass zu gewerbs- oder geschäftsmäßig angebotenen Waren oder Dienstleistungen jeweils die vom Kunden zu bezahlenden Endpreise anzugeben sind.

Verstöße gegen die Preisauszeichnungspflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar.

Zuständig für die Überwachung der Preisauszeichnung und die Durchführung der Ordnungswidrigkeitsverfahren sind die Städte und Gemeinden.

Dem Regierungspräsidium Kassel obliegt die Fachaufsicht und die Klärung allgemeiner Rechtsfragen.

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