- Ab wann habe ich einen Anspruch auf ein Ruhegehalt?
- Wie werden meine Versorgungsbezüge berechnet?
- Welche Auswirkungen haben die unterschiedlichen Möglichkeiten des Ruhestandsbeginns auf mein Ruhegehalt?
- Welche Auswirkungen hat eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Beurlaubung auf mein Ruhegehalt?
- Was bedeutet der Versorgungsabschlag?
- Wie hoch ist die Mindestversorgung?
- Wie werden Kinder in dem Versorgungssystem berücksichtigt?
- Wo und wie kann ich eine (Voraus-) Berechnung meiner Versorgungsbezüge beantragen?
All diese Fragen wollen wir den hessischen Beamtinnen und Beamten in unseren Vorträgen beantworten. Optional bieten wir weitere Informationen zu folgenden Themen an:
- Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen und mit Renten,
- Witwen-/ oder Witwergeld,
- Waisengeld und
- Sterbegeld
Aufgrund der großen Nachfrage können wir für das Jahr 2025 keine weiteren Termine mehr anbieten. Für das Jahr 2026 bieten wir ausschließlich Online-Vorträge an. Sollten Sie in Ihrer Behörde für die Organisation von Vorträgen verantwortlich sein und haben Interesse an einem Online-Vortrag, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Die Mindestteilnehmerzahl für einen Online-Vortrag liegt bei 70 Personen. Wir empfehlen daher, sich mit anderen Behörden derselben Fachrichtung zusammenzuschließen.
Wir bitten zu beachten, dass die gesamte Organisation (Bereitstellung der Technik, Einladung der Beamtinnen und Beamten, Raumbuchungen etc.) von Seiten Ihrer Behörde erfolgt.
Wir bitten um Verständnis, dass sich das Angebot ausschließlich an Dienststellen und nicht an einzelne Personen richtet. Wenn Ihr Interesse geweckt wurde, informieren Sie die Verantwortlichen Ihrer Behörde, die sich anschließend mit uns in Verbindung setzen können.
Gern weisen wir auf die Broschüre der Hessischen Landesregierung „55 Plus-Mittendrin“ hin.
Ihr Vortrags-Team