- Ab wann habe ich einen Anspruch auf ein Ruhegehalt?
- Wie werden meine Versorgungsbezüge berechnet?
- Welche Auswirkungen haben die unterschiedlichen Möglichkeiten des Ruhestandsbeginns auf mein Ruhegehalt?
- Welche Auswirkungen hat eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Beurlaubung auf mein Ruhegehalt?
- Was bedeutet der Versorgungsabschlag?
- Wie hoch ist die Mindestversorgung?
- Wie werden Kinder in dem Versorgungssystem berücksichtigt?
- Wo und wie kann ich eine (Voraus-) Berechnung meiner Versorgungsbezüge beantragen?
All diese Fragen wollen wir den hessischen Beamtinnen und Beamten in unseren Vorträgen beantworten. Optional bieten wir weitere Informationen zu folgenden Themen an:
- Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen und mit Renten,
- Witwen-/ oder Witwergeld,
- Waisengeld und
- Sterbegeld
Derzeit bieten wir ausschließlich Online-Vorträge an. Folgende Termine sind im Jahr 2026 noch buchbar:
- 21.05.2026
- 25.11.2026
Sollten Sie in Ihrer Behörde für die Organisation von Vorträgen verantwortlich sein und haben Interesse an einem Online-Vortrag, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Die Mindestteilnehmerzahl für einen Online-Vortrag liegt bei 70 Personen. Wir empfehlen daher, sich mit anderen Behörden derselben Fachrichtung zusammenzuschließen.
Wir bitten zu beachten, dass die Organisation, insbesondere die Einladung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, von Seiten Ihrer Behörde erfolgt. Von unserer Seite wird zeitnah vor dem Vortrag ein Webex-Link erstellt, der an die jeweilige Kontaktperson der Behörde weitergegeben wird
Wir bitten um Verständnis, dass sich das Angebot ausschließlich an Dienststellen und nicht an einzelne Personen richtet. Wenn Ihr Interesse geweckt wurde, informieren Sie die Verantwortlichen Ihrer Behörde, die sich anschließend mit uns in Verbindung setzen können.
Gern weisen wir auf die Broschüre der Hessischen Landesregierung „55 Plus-Mittendrin“ hin.
Ihr Vortrags-Team