- Ab wann habe ich einen Anspruch auf ein Ruhegehalt?
- Wie werden meine Versorgungsbezüge berechnet?
- Welche Auswirkungen haben die unterschiedlichen Möglichkeiten des Ruhestandsbeginns auf mein Ruhegehalt?
- Welche Auswirkungen hat eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Beurlaubung auf mein Ruhegehalt?
- Was bedeutet der Versorgungsabschlag?
- Wie hoch ist die Mindestversorgung?
- Wie werden Kinder in dem Versorgungssystem berücksichtigt?
- Wo und wie kann ich eine (Voraus-) Berechnung meiner Versorgungsbezüge beantragen?
All diese Fragen wollen wir den hessischen Beamtinnen und Beamten in unseren Vorträgen beantworten. Optional bieten wir weitere Informationen zu folgenden Themen an:
- Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen und mit Renten,
- Witwen-/ oder Witwergeld,
- Waisengeld und
- Sterbegeld
Sie sind in Ihrer Behörde für die Organisation von Vorträgen verantwortlich und haben Interesse an einem Online-Vortrag oder einem Vortrag als Präsenzveranstaltung?
Dann wählen Sie einen der untenstehenden noch freien Termine aus und nehmen Kontakt zu uns auf.
Wir bitten zu beachten, dass die gesamte Organisation (Bereitstellung der Technik, Einladung der Beamtinnen und Beamten, Raumbuchungen etc.) von Seiten Ihrer Behörde erfolgt.
Ihr Vortrags-Team