- Ab wann habe ich einen Anspruch auf ein Ruhegehalt?
- Wie werden meine Versorgungsbezüge berechnet?
- Welche Auswirkungen haben die unterschiedlichen Möglichkeiten des Ruhestandsbeginns auf mein Ruhegehalt?
- Welche Auswirkungen hat eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Beurlaubung auf mein Ruhegehalt?
- Was bedeutet der Versorgungsabschlag?
- Wie hoch ist die Mindestversorgung?
- Wie werden Kinder in dem Versorgungssystem berücksichtigt?
- Wo und wie kann ich eine (Voraus-) Berechnung meiner Versorgungsbezüge beantragen?
All diese Fragen wollen wir den hessischen Beamtinnen und Beamten in unseren Vorträgen beantworten. Optional bieten wir weitere Informationen zu folgenden Themen an:
- Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen und mit Renten,
- Witwen-/ oder Witwergeld,
- Waisengeld und
- Sterbegeld
Aufgrund der großen Nachfrage können wir derzeit für das Jahr 2025 keine Termine mehr anbieten! Sollten Sie in Ihrer Behörde für die Organisation von Vorträgen verantwortlich sein und haben Interesse an einem Online-Vortrag oder einem Vortrag als Präsenzveranstaltung, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir werden Ihr Interesse vermerken und zu gegebener Zeit mit einem Terminvorschlag auf Sie zukommen.
Wir bitten zu beachten, dass die gesamte Organisation (Bereitstellung der Technik, Einladung der Beamtinnen und Beamten, Raumbuchungen etc.) von Seiten Ihrer Behörde erfolgt.
Wir bitten um Verständnis, dass sich das Angebot ausschließlich an Dienststellen und nicht an einzelne Personen richtet. Wenn Ihr Interesse geweckt wurde, informieren Sie die Verantwortlichen Ihrer Behörde, die sich anschließend mit uns in Verbindung setzen können.
Gern weisen wir auf die Broschüre der Hessischen Landesregierung „55 Plus-Mittendrin“ hin.
Ihr Vortrags-Team