Vorbescheid zur Genehmigungsvoraussetzung Lärmschutz (5 WEA)

Mit Vorbescheid vom 06.08.2025 wurde der RWE Wind Onshore & PV Deutschland GmbH der immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid nach § 9 (1a) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Genehmigungsvoraussetzung Lärmschutz für 5 Windenergieanlagen in der Marktgemeinde Burghaun erteilt.

Der Vorbescheid erstreckt sich auf die Belange des Lärmschutzes.

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Bekanntmachungstext, einsehbar vom 25.08.2025 bis einschließlich 08.10.2025 im Beteiligungsportal unter folgendem Link:

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Vorbescheid vom 06.08.2025, einsehbar vom 26.08.2025 bis einschließlich 08.09.2025 im Beteiligungsportal unter folgendem Link:

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