Erweiterung der Rückstandshalde Hattorf, Phase 3

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung der Rückstandshalde des Werks Werra, Standort Hattorf, Phase 3

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Die K+S KALI GmbH- die nunmehr K+S Minerals and Agriculture GmbH heißt- hat beim Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Bergaufsicht, Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld, mit Schreiben vom 30.04.2014, geändert am 31.03.2015, einen Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs. 2a BBergG für die Erweiterung der bestehenden Rückstandshalde des Werks Werra, Standort Hattorf, eingereicht. Für das Vorhaben war gemäß § 52 Abs. 2a, Abs. 2c i.V.m. § 57a des BBergG ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Nach öffentlicher Auslegung des Rahmenbetriebsplans in Gestalt der Fassung vom 31.03.2015 in den Gemeinden Hohenroda, Philippsthal, Unterbreizbach, Schenklengsfeld und Ludwigsau sind hierzu Einwendungen und Stellungnahmen abgegeben worden, die im Rahmen eines Erörterungstermins in der Zeit vom 16.02. – 18.02.2016 im Regierungspräsidium Kassel erörtert worden sind. Unter anderem als Ergebnis des Erörterungstermins und weiterer Prüfungen ist der Rahmenbetriebsplan nachfolgend durch die 1. Planänderung (eingereicht mit Schreiben vom 27.02.2017) und die 2. Planänderung (eingereicht mit Schreiben vom 22.05.2018) ergänzt und geändert worden. Die 1. und 2. Planänderung sind ebenfalls jeweils öffentlich in den o.g. Gemeinden ausgelegt worden.

Der Rahmenbetriebsplan vom 31.03.2015 in Gestalt der 1. und 2. Planänderung (Stand: Mai 2018) umfasst die Aufhaldung auf einer Aufstandsfläche von ca. 62 ha zzgl. ca. 16 ha für einen Haldenrandstreifen und ca. 1,1 ha für ein Haldenwasserbecken. 
Vorgesehen war die Aufhaldung in 2 Teilabschnitten (Phase 1 und Phase 2).

Die Phase 1 des Rahmenbetriebsplans wurde mit Planfeststellungsbeschluss vom 10.10.2018 (34/HEF 76 d 40-11-314-30/717) planfestgestellt. Über die Phase 2 des Rahmenbetriebsplans, der die restlichen Aufhaldungsflächen der beantragten Haldenerweiterung umfasst, erfolgte im o.g. Planfeststellungsbeschluss mangels Entscheidungsreife keine Entscheidung, aber auch keine Ablehnung des beantragten Rahmenbetriebsplans.

Mit Schreiben vom 01.07.2021, ergänzt mit Schreiben vom 09.08.2021, wurde durch die Antragstellerin die 3. Planänderung zum Rahmenbetriebsplan vom 31.03.2015 in Gestalt der 1.und 2. Planänderung (Stand: Mai 2018) eingereicht. Hiermit wurde das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren für die Phase 2 fortgesetzt. Mit der 3. Planänderung erfolgte die Aufspaltung der bisherigen Phase 2 der Haldenerweiterung nach Maßgabe des Rahmenbetriebsplans vom 31.03.2015 in Gestalt der 2. Planänderung (Stand: Mail 2018) in zwei weitere eigenständige Abschnitte im Sinne des § 52 Abs. 2b BBergG, nämlich in die neuen Phasen 2 und 3. Gegenstand der 3. Planänderung ist die Erweiterung in der neuen Phase 2; der diesbezügliche Rahmenbetriebsplan ist mit Planfeststellungsbeschluss vom 03.04.2023 (34/HEF 76 d 40-11-314-67/305) zugelassen worden.

Mit der nunmehr eingereichten 4. Planänderung vom 14.12.2021, ergänzt mit Schreiben vom 11.03.2022, 12.08.2022 und 06.06.2023, wird das noch anhängige Planfeststellungsverfahren für die Phase 3 fortgesetzt.

Gemäß § 73 Abs. 3 HVwVfG sind die geänderten und ergänzten Planunterlagen für die 4. Planänderung (Phase 3) in den Gemeinden, in welchen sich das Vorhaben auswirkt, für die Dauer eines Monats zur Einsicht auszulegen. Die Auslegung der Planunterlagen wird gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG), durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Als zusätzliches Informationsangebot werden die Planunterlagen in der Zeit vom 21.06.2023 bis 20.07.2023 in den Gemeinden Hohenroda, Philippsthal und Unterbreizbach zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Maßgeblich ist der Inhalt der im Internet veröffentlichten Unterlagen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 PlanSiG i.V.m. § 27a Abs. 1 Satz 2 HVwVfG).

Neben den Planunterlagen werden auch weitere, in dem Planfeststellungsverfahren abgegebene Stellungnahmen in der Zeit vom 21.06.2023 bis 20.07.2023 auf der Internetseite bzw. mit den in den o.g. Gemeinden ausgelegten Planunterlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Auf den maßglichen Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, die gemäß § 27a Abs. 1 HVwVfG ebenfalls im Internet veröffentlicht wird, wird hingewiesen. In der ortsüblichen Bekanntmachung finden sich weitere Einzelheiten zu der Planung, dem Inhalt der Planunterlagen und zu den Einwendungs- und Stellungnahmefristen.

Einen Kurzüberblick über das Vorhaben und die Auswirkungen auf die Umwelt ermöglicht die allgemein verständliche Zusammenfassung (Band 0E3 der Unterlagen).