Erweiterung der Rückstandshalde Hattorf, Phase 3

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung der Rückstandshalde des Werks Werra, Standort Hattorf, Phase 3
Hier: Auslegung von geänderten und ergänzten Planunterlagen zur 4. Planänderung des Rahmenbetriebsplans (Phase 3)

1. Die K+S KALI GmbH- die nunmehr K+S Minerals and Agriculture GmbH heißt- hat beim Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Bergaufsicht, Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld, mit Schreiben vom 30.04.2014, geändert am 31.03.2015, einen Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs. 2a BBergG für die Erweiterung der bestehenden Rückstandshalde des Werks Werra, Standort Hattorf, eingereicht. Für das Vorhaben war gemäß § 52 Abs. 2a, Abs. 2c i.V.m. § 57a des BBergG ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

2. Die Phase 1 des Rahmenbetriebsplans vom 31.03.2015 in Gestalt der 1. und 2. Planänderung wurde nach jeweils vorheriger öffentlicher Auslegung des Rahmenbetriebsplans vom 31.03.2015 sowie der 1. und 2. Planänderung mit Planfeststellungsbeschluss vom 10.10.2018 (34/HEF 76 d 40-11-314-30/717) planfestgestellt und umfasst die nördlich gelegene Fläche von etwa 26,9 ha bis zur Station + 1.100 sowie eine Laufzeit von 5 – 6 Jahren. Eine Entscheidung über die Phase 2 erfolgte nicht.

3. Der für die Erweiterung der Halde als 3. Planänderung zum Rahmenbetriebsplan vom 31.03.2015 in Gestalt der 1. und 2. Planänderung eingereichte Rahmenbetriebsplan für die Phase 2 wurde mit Planfeststellungsbeschluss vom 03.04.2023 nach vorheriger öffentlicher Auslegung der 3. Planänderung zugelassen. Die Phase 2 der Haldenerweiterung umfasst eine Haldenaufstandsfläche von ca. 10,8 ha, einen permanenten, ca. 65 m breiten Infrastruktur- und Randstreifens im Norden und Nordwesten mit ca. 3,0 ha und ca. 55 m breiten Infrastruktur- und Randstreifens im Süden und Südwesten mit ca. 3,83 ha.

4. Die mit der 4. Planänderung zum Rahmenbetriebsplan (Stand: 06/2023) beantragte Phase 3 der Haldenerweiterung umfasst die zur Aufrechterhaltung der Produktion erforderliche Entsorgung der festen bergbaulichen Abfälle einschließlich aller mit dieser Entsorgung zusammenhängenden vor- und nachlaufenden sowie begleitenden infrastrukturellen und betrieblichen Maßnahmen ab dem Jahr 2025 für mindestens 11 Jahre auf einer Fläche (Haldenaufstandsfläche, Infrastruktur – und Randstreifen) von ca. 31 ha. Die Laufzeit kann ohne zusätzliche Flächeninanspruchnahme auf weitere 4 Jahre verlängert werden.

Die öffentliche Auslegung der 4. Planänderung des Rahmenbetriebsplans (Stand 06/2023) sowie der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen i.S. des § 9 Abs. 1b Nr. 2 UVPG in der vor dem 16.05.2017 geltenden Fassung wurde gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt und die vorgenannten Unterlagen standen in der Zeit vom 21.06.2023 bis 20.07.2023 für die Dauer eines Monats auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel zur Einsichtnahme zur Verfügung. Als zusätzliches Informationsangebot wurden die Planunterlagen und die vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen i.S. des § 9 Abs. 1b Nr. 2 UVPG a.F. gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG in der Zeit vom 21.06.2023 bis 20.07.2023 in den Gemeinden Hohenroda, Philippsthal und Unterbreizbach zur allgemeinen Einsicht ausgelegt.

5. Aufgrund der im Rahmen der durchgeführten Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur 4. Planänderung abgegebenen Stellungnahmen hat die Antragstellerin die Antragsunterlagen zur 4. Planänderung des Rahmenbetriebsplans geändert und ergänzt (Stand: 19.04.2024). Gemäß §°73 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 und 8 HVwVfG i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 5 UVPG in der Fassung vor dem 16.05.2017 sind die geänderten und ergänzten Planunterlagen für die 4. Planänderung (Phase 3) in den Gemeinden, in welchen sich das Vorhaben auswirkt, für die Dauer eines Monats zur Einsicht auszulegen. Die Auslegung der geänderten und ergänzten Planunterlagen wird gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Als zusätzliches Informationsangebot werden die Planunterlagen in der Zeit vom 22.05.2024 bis 21.06.2024 in den Gemeinden Hohenroda, Philippsthal und Unterbreizbach zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Maßgeblich ist der Inhalt der im Internet veröffentlichten Unterlagen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 PlanSiG i.V.m. § 27a Abs. 1 Satz 2 HVwVfG).

Neben den Planunterlagen werden auch weitere, in dem Planfeststellungsverfahren zur 4. Planänderung abgegebene behördliche und gutachterliche Stellungnahmen in der Zeit vom 22.05.2024 bis 21.06.2024 auf der Internetseite bzw. mit den in den o.g. Gemeinden ausgelegten Planunterlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Auf den maßglichen Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, die gemäß § 27a Abs. 1 HVwVfG ebenfalls im Internet veröffentlicht wird, wird hingewiesen. In der ortsüblichen Bekanntmachung finden sich weitere Einzelheiten zu der Planung, dem Inhalt der geänderten und ergänzten Planunterlagen und zu den Einwendungs- und Stellungnahmemöglichkeiten und der hierbei zu beachtenden Fristen.

Einen Kurzüberblick über das Vorhaben und die Auswirkungen auf die Umwelt ermöglicht die allgemein verständliche Zusammenfassung (Band 0E3 der Unterlagen).