Die Entsorgung von beziehungsweise der Umgang mit Abfällen ist in einer großen Anzahl von Rechtsvorschriften reglementiert. Hierzu zählt neben völkerrechtlichen Vereinbarungen (Basler Übereinkommen) und europarechtlichen Vorschriften insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und das Hessische Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG). Als untergesetzliches Regelwerk existiert eine große Anzahl an Verordnungen, wie zum Beispiel die Nachweisverordnung (NachwV), die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) etcetera.
Die Regierungspräsidien überwachen in diesem Zusammenhang den Weg der Abfälle von der Entstehung bei den Betrieben über die Abfalltransporte und Sammlungsvorgänge bis hin zu den Abfallentsorgungsanlagen.
Die Überwachung erfolgt vor Ort durch Betriebsprüfungen, Straßen-, Schiffs-, Hafen-, Schienen- und Flughafenkontrollen und auf Containerumschlagsplätzen sowie durch Prüfung vorgelegter Unterlagen beziehungsweise digitaler Aufzeichnungen (zum Beispiel Register).