Vertragsunterzeichnung

Überwachungsorganisation

Unternehmen können einen Überwachungsvertrag mit einer Technische Überwachungsorganisation (TÜO) abschließen, um sich als Entsorgungsfachbetriebe zertifizieren zu lassen.

Eine Technische Überwachungsorganisation (TÜO) für die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben ist ein rechtsfähiger Zusammenschluss mehrerer Sachverständiger, deren Sachverständigentätigkeit auf eine dauernde Zusammenarbeit angelegt ist.

Unternehmen können einen Überwachungsvertrag mit einer TÜO abschließen, um sich als Entsorgungsfachbetriebe zertifizieren zu lassen. Der Überwachungsvertrag muss schriftlich vorliegen. Nähere Informationen hierzu siehe Link zu „Zertifizierung“.

Die für den Hauptsitz der TÜO zuständige Behörde – in Hessen zentral das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt – muss dem Vertrag zustimmen.

Die Sachverständigen der TÜO garantieren durch ihren Ausbildungs-, Kenntnis- und durch entsprechende Tätigkeit gewonnenen Erfahrungsstand die Ordnungsgemäßheit der Prüfung der Entsorgungsfachbetriebe. Eingesetzte Sachverständige müssen neben dieser Fachkunde zudem zuverlässig und unabhängig sein. Dies wird von der zuständigen Behörde geprüft.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Zustimmung der Aufsichtsbehörde zum Zertifizierungsvertrag widerrufen oder sogar eine TÜO zum Entzug des Zertifikates verpflichtet werden.

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