Entsorgergemeinschaften sind behördlich anerkannte Vereinigungen abfallwirtschaftlich tätiger Entsorgungsfachbetriebe. Es kann sich hierbei um
- gewerbsmäßige Betriebe
- wirtschaftliche Unternehmen mit Betriebsteilen oder
- öffentliche Einrichtungen
handeln, die Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, beseitigen, verwerten, mit diesen handeln oder makeln.
Unternehmen können einer Entsorgergemeinschaft beitreten und sich somit als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen. Dabei entscheidet der Überwachungsausschuss auf der Grundlage von Gutachten der mit der Überwachung beauftragten Sachverständigen, ob die Betriebe die Voraussetzungen von Entsorgungsfachbetrieben erfüllen. Nähere Informationen hierzu siehe Link zu „Zertifizierung“.
Entsorgergemeinschaften müssen von der für den Hauptsitz der Entsorgergemeinschaft zuständigen Behörde anerkannt sein. Bei einem Hauptsitz in Hessen ist zentral das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, zuständig.
Die Mitgliedsfirmen einer Entsorgergemeinschaft müssen einerseits den in der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) genannten Anforderungen entsprechen. Andererseits kann die Gemeinschaft aber zusätzlich spezielle oder ergänzende Anforderungen für bestimmte abfallwirtschaftliche Tätigkeiten festlegen.