Genehmigung der Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung der VIVAStiftung mit Sitz in Kassel
Die vom Vorstand in der Sitzung am 28.04.2026 beschlossene Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung wird hiermit gem. § 85a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nummer 2 des Hessischen Stiftungsgesetzes (HStG) in der zurzeit gültigen Fassung genehmigt.
Kassel, den 02.07.2026
Regierungspräsidium Kassel
41 - 25 d 04/11 - (1) – 115