Genehmigung der Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung der Stiftung Christian Knolle mit Sitz in Eschwege
Die vom Vorstand in der Sitzung am 07.05.2026 beschlossene Änderung und Neufas-sung der Stiftungssatzung wird hiermit gem. § 85a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetz-buches in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nummer 2 des Hessischen Stiftungsgesetzes (HStG) in der zurzeit gültigen Fassung genehmigt.
Kassel, den 02.07.2026
Regierungspräsidium Kassel
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