Anerkennung der Beermann Familienstiftung mit Sitz in Gersfeld als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts
Nach § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches und § 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung habe ich die mit Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung vom 24. März 2026 errichtete Beermann Familienstiftung mit Sitz in Gersfeld durch Stiftungsurkunde vom 22. Mai 2026 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt.
Kassel, den 16. Juni 2026
Regierungspräsidium Kassel
41 - 25 d 04/11 - (2) - 81