Anerkennung der Smolenicki Familienstiftung mit Sitz in Reinhardshagen als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts
Nach § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches und § 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung habe ich die mit Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung vom 04. März 2026 errichtete Smolenicki Familienstiftung mit Sitz in Reinhardshagen durch Stiftungsurkunde vom 21. April 2026 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt.
Kassel, den 01. Juni 2026
Regierungspräsidium Kassel
41 - 25 d 04/11 – (4) - 36