Stiftungen

Anerkennung der Chiskara Familienstiftung mit Sitz in Homberg als rechtsfähige Stiftung

Anerkennung der Chiskara Familienstiftung mit Sitz in Homberg als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts

Nach § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches und § 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung habe ich die mit Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung vom 23. März 2026 errichtete Chiskara Familienstiftung mit Sitz in Homberg durch Stiftungsurkunde vom 13. Mai 2026 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt.

Kassel, den 01. Juni 2026

Regierungspräsidium Kassel
41 - 25 d 04/11 – (5) - 53

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