Stiftungen

Anerkennung der Lebenswertstiftung mit Sitz in Bad Emstal als rechtsfähige Stiftung

Nach § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches und § 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung habe ich die mit Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung vom 03.11.2022 sowie Ergänzung vom 02.07.2025 errichtete Lebenswertstiftung mit Sitz in Bad Emstal durch Stiftungsurkunde vom 12. November 2025 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt.

Kassel, den 26. November 2025

Regierungspräsidium Kassel
41 - 25 d 04/11 – (4) - 35

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