Stiftung Dokumentation der Jugendbewegung

Genehmigung der Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung der Stiftung Dokumentation der Jugendbewegung mit Sitz in Witzenhausen

Die vom Vorstand in der Sitzung am 18.03.2024 beschlossene Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung wird hiermit gem. § 85a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nummer 2 des Hessischen Stiftungsgesetzes (HStG) in der zurzeit gültigen Fassung genehmigt.

Kassel, den 11.09.2025

Regierungspräsidium Kassel

41 - 25 d 04/11 - (7) – 13

Schlagworte zum Thema