Häftlingshilfe & Rehabilitierung

Das Häftlingshilfegesetz und die Rehabilitierungsgesetze bilden die Grundlage für Entschädigungszahlungen an Personen, die Opfer von rechtsstaatswidrigen Entscheidungen der DDR-Strafjustiz aus der Zeit vom 08.05.1945 bis 02.10.1990 wurden und denen durch Freiheitsentzug Nachteile entstanden sind.

Häftlingshilfegesetz

Aufgaben nach dem Häftlingshilfegesetz

Das Regierungspräsidium Kassel stellt auf Antrag den Status eines politischen Häftlings nach § 1 Abs. 1 Häftlingshilfegesetz (HHG) fest. Diese Statusfeststellung wird von der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge in Bonn als Voraussetzung für die Gewährung dort beantragter Unterstützungsleistungen nach § 18 HHG benötigt. Das Regierungspräsidium Kassel ist für Personen mit Wohnsitz im Regierungsbezirk zuständig.

Das Regierungspräsidium Kassel ist auch für die Überprüfung und ggfs. Änderung oder Aufhebung von bereits in der Vergangenheit für Personen mit Wohnsitz im Regierungsbezirk Kassel getroffenen HHG-Entscheidungen zuständig.

Rechtsgrundlagen

  • Häftlingshilfegesetz - HHG -
     

Rehabilitierungsgesetze

Aufgaben nach den Rehabilitierungsgesetzen

Das Berufsrechtliche Rehabilitierungsgesetz, das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz und das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz bilden die Grundlage für Entschädigungsleistungen an Personen, die aufgrund rechtsstaatswidriger Entscheidungen und Maßnahmen des DDR-Regimes Nachteile erlitten haben.

Schwerpunktmäßig wird das Regierungspräsidium Kassel im Bereich der Gewährung von Entschädigungsleistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz tätig. Mit diesen Leistungen sollen Personen für zu Unrecht erlittene Haftzeiten entschädigt werden.

Soweit eine Kapitalentschädigung (als einmalige Leistung) gewährt werden kann, ist das Regierungspräsidium Kassel für diejenigen Betroffenen zuständig, die ihren Wohnsitz in seinem Bezirk haben.

Darüber hinaus sieht das am 29.08.2007 in Kraft getretene Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR die Gewährung einer monatlichen Zuwendung (Opferpension) vor. Weitere Informationen zur Opferpension bietet ein ausführliches Merkblatt. Dieses Merkblatt und die Antragsunterlagen finden Sie unter Downloads auf dieser Seite. Auf Wunsch senden wir Ihnen das Merkblatt und die Antragsunterlagen auch gerne per Post zu.

Rechtsgrundlagen

  • Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG -

  • Berufsrechtliches Rehabilitierungsgesetz - BerRehaG -

  • Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz - VwRehaG -

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