Frauen demonstrieren mit erhobenen Fäusten

Förderung von Investitionen für Einrichtungen zum Schutz von Frauen vor Gewalt

Das Land Hessen fördert Baumaßnahmen u. a. im Bereich der sozialen Einrichtungen für Kinder, Jugend, Frauen und Familie. Dies können sein: Neubau-, Ersatzneubau-, Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen.

Die Auswahl der zu fördernden Maßnahmen erfolgt durch das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Das Regierungspräsidium Kassel bearbeitet und prüft die Förderanträge, bewilligt die Zuwendungen, bearbeitet die Mittelabrufe, zahlt die Fördermittelraten aus, prüft die Zwischen- und Endverwendungsnachweise und begleitet die Baumaßnahmen verwaltungsmäßig.
Das Regierungspräsidium Kassel ist zuständig für Bauvorhaben in ganz Hessen.