Die Auswahl der zu fördernden Maßnahmen erfolgt durch das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Das Regierungspräsidium Kassel bearbeitet und prüft die Förderanträge, bewilligt die Zuwendungen, bearbeitet die Mittelabrufe, zahlt die Fördermittelraten aus, prüft die Zwischen- und Endverwendungsnachweise und begleitet die Baumaßnahmen verwaltungsmäßig.
Das Regierungspräsidium Kassel ist zuständig für Bauvorhaben in ganz Hessen.
Hilfe
Förderung von Investitionen für Einrichtungen zum Schutz von Frauen vor Gewalt
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Beschreibung
für Bewilligungen vom 01.01.2024 bis 30.06.2026
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Beschreibung
ab dem 01.07.2026 für Verfahren des HMSI
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Beschreibung
zum Jahresabschluss, ohne Beteiligung der Bauverwaltung
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Beschreibung
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften ab dem 09.10.2025
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Beschreibung
gültig für Bewilligungen vor dem 09.10.2025
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Beschreibung
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung ab dem 09.10.2025
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Beschreibung
gültig für Bewilligungen vor dem 09.10.2025