Damit soll gewaltbetroffenen Frauen mit geringen oder fehlenden Deutschkenntnissen und Frauen mit Behinderung bzw. Beeinträchtigung der Zugang zum Hilfesystem und die Inanspruchnahme von Schutz und Unterstützung erleichtert werden.
Das Förderprogramm wird im Jahr 2025 nicht fortgeführt.