Hierbei wurde erstmalig das Betreuungsangebot für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt finanziell unterstützt.
Das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 bzw. 2018 bis 2020 wird zusammen mit dem neuen Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020 bis 2021 und dem neuen Landesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuung“ 2020 bis 2024 als Gesamtprogramm gesehen.
Es besteht keine Möglichkeit mehr, Fördermittel aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 zu beantragen.