Mädchen in einer Blumenwiese

Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz

Die Fach- und Fördergrundsätze zur Landesförderung Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz in Hessen vom 17.04.2026 sind rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft getreten und wurden im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 20/2026 vom 11.05.2026, Seite 441 ff. veröffentlicht.
Die Fach- und Fördergrundsätze sind in die Bereiche A, B, C und D gegliedert:

Im Teil A können Projekte oder Maßnahmen im Rahmen der Frühen Hilfen gefördert werden, die in die regionalen Netzwerke Frühe Hilfen vor Ort eingebunden werden. Zuwendungsfähig sind die notwendigen Personal- und Sachkosten. Die Zuwendung beträgt in der Regel 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Antragsberechtigt sind kommunale und freie Träger in Hessen.
Die Anträge sind bis zum 31. März des Förderjahres an das Regierungspräsidium Kassel zu richten.

Im Teil B können Projekte oder Maßnahmen aus den Bereichen Prävention und Kinderschutz gefördert werden. Zuwendungsfähig sind die notwendigen Personal- und Sachkosten.
Antragsberechtigt sind kommunale und freie Träger, wissenschaftliche Institute und sonstige Anbieter.
Die Anträge können jährlich ohne Fristsetzung an das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege in Wiesbaden gerichtet werden.

Im Teil C sollen Träger des öffentlichen Gesundheitsdienstes bei der Durchführung flankierender Maßnahmen der Gesundheitsämter im Rahmen der durch Bund und / oder Land geförderten Projekte für Familien und Frühen Hilfen unterstützt werden.
Antragsberechtigt sind die 24 örtlichen Träger des öffentlichen Gesundheitsdienstes (Gesundheitsämter) in Hessen in Kooperation mit den Netzwerken Frühe Hilfen.

Die Anträge sind im Jahr 2026 bis zum 31. Juli und in den Folgejahren jeweils bis zum 31. März des Jahres beim Regierungspräsidium Kassel einzureichen.

Im Teil D werden Projekte zur Kooperation und Vernetzung von Jugendhilfe und Gesundheitswesen gefördert.
Antragsberechtigt sind die 33 in der Bundesstiftung Frühe Hilfen antragsberechtigten Kreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte in Hessen.
Die Anträge sind beim Regierungspräsidium Kassel einzureichen. Eine Fristsetzung gibt es nicht.