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Allgemeine Zugangseröffnung

Für die elektronische Kommunikation mit der Zentralen Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Kassel mittels De-Mail

Lesedauer:3 Minuten

Die Übermittlung von De-Mails an die Zentrale Bußgeldstelle bei dem Regierungspräsidium Kassel ist sowohl für den formlosen als auch für den formgebundenen Schriftverkehr möglich. Senden Sie eine De-Mail an uns, gehen wir davon aus, dass Sie für diese Angelegenheit auch eine Antwort per De-Mail wünschen. Das Regierungspräsidium Kassel eröffnet diesen Zugang für De- Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

1. Dateianhänge

Werden Dateianhänge an das Regierungspräsidium Kassel versandt, so ist zu beachten, dass das Regierungspräsidium Kassel nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente

  • PDF (Portable Document Format)

Für Bilder

  • JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
  • PNG (Portable Network Graphics)
  • TIFF (Tagged Image File Format).

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind, oder solche, die selbst ausführbar sind bzw. ausführbare Bestandteile enthalten (z.B, mit den Dateiendungen *.exe und *.bat) werden nicht entgegengenommen.

Sollte die De-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, die Sie dem Regierungspräsidium Kassel übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden bzw. wird die De-Mail als ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre De-Mail nicht angenommen werden konnte.

2. Schriftform

Sollte durch Gesetz die Schriftform für bestimmte Schreiben angeordnet sein, wäre grundsätzlich eine eigene Unterschrift Ihrerseits notwendig. Wir haben den Zugang für Schriftform wahrende De-Mails eröffnet. Dies ersetzt Ihre eigenhändige Unterschrift. Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach § 5 Abs. 5 des De-Mail- Gesetzes. Die gesetzliche Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption „absenderbestätigt“ gewählt wurde.

3. Schließung De-Mail-Postfach

Sollten Sie im Verlauf der Bearbeitung der Angelegenheit Ihr De-Mail-Postfach wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen per De-Mail kommunizieren.

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