Brandschutz und Hilfeleistung sind in Hessen grundsätzlich Sache der Städte und Gemeinden.
Den Regierungspräsidien obliegen jedoch gegenüber diesen Körperschaften und auch gegenüber Landkreisen im Hinblick auf den Brandschutz Aufsichtsbefugnisse, Beratung und Unterstützung.
Weitere Aufgaben im Bereich Brandschutz sind Beratung bei öffentlichen und privaten Sonderbauvorhaben, Anordnungen zur Aufstellung von Werkfeuerwehren bzw. Anerkennung und Überprüfung von bereits aufgestellten Betriebsfeuerwehren, brandfachliche Stellungnahmen sowie Mitwirkung bei Brandverhütungsschauen.
Im Sachgebiet Katastrophenschutz sind als wesentliche Aufgabe zu nennen die planerische Vorbereitung der Katastrophenschutzabwehrmaßnahmen sowie die Durchführung und Koordinierung von Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen verschiedenster Art. Hierfür werden Katastrophenschutzpläne erstellt und ein Katastrophenschutzstab eingerichtet.
Die Zivile Verteidigung hat die Aufgabe in einem Spannungs- oder Verteidigungsfall die Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung, den Schutz der Bevölkerung und deren Versorgung sicherzustellen.
Der Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen ist für die Räumung und Vernichtung von Kampfmitteln zuständig. Das Regierungspräsidium Darmstadt ist hier die landesweit zuständige Mittelbehörde.
Im Bereich Gefahrenabwehr nehmen die Regierungspräsidien außerdem die Funktion als Aufsichtsbehörde über die Gefahrenabwehrbehörden der Landkreise und Städte mit über 50.000 Einwohnern wahr.
Hierzu zählen die Bereiche der Klassischen Gefahrenabwehr, wie z.B. das Waffenrecht, das Geldwäschegesetz sowie die Bereiche des HSOG, und die hierzu ergangenen Gefahrenabwehrverordnungen, wie etwa die Hundeverordnung.
Zur Milderung von außergewöhnlichen Notlagen infolge Elementarschäden können im Rahmen einer eingeleiteten Finanzhilfeaktion Staatliche Finanzhilfen gewährt werden.
Gefahrenabwehr
Zuständigkeiten & Aufgabenbereiche
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