Mit Herrn Günther Kirchhoff und Herrn Otto Findling hat das Regierungspräsidium (RP) Kassel zwei neue Sachverständige für den Agrarbereich öffentlich bestellt und vereidigt. Regierungsvizepräsident Rolf Richter und Katrin Walmanns, Leiterin des Dezernats Landwirtschaft, beglückwünschten die neuen Sachverständigen zu ihrer verantwortungsvollen und herausfordernden Tätigkeit.
Herr Kirchhoff wurde im Sachgebiet „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken – Landwirtschaft“ und Herr Findling im Sachgebiet „Schweine“ bestellt und vereidigt.
„Die Bestellung als Sachverständige ist nicht nur eine Auszeichnung, sondern auch eine Verpflichtung zu höchsten Standards der Qualität und Verlässlichkeit. Diese haben Sie, Herr Kirchhoff und Herr Findling, im Bestellungsverfahren nachgewiesen. Ich beglückwünsche Sie zu diesem Erfolg und danke Ihnen sehr herzlich, dass Sie Ihre Zeit und Arbeitskraft in den Dienst der Landwirtschaft stellen“, so Regierungsvizepräsident Richter.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige übernehmen im Bereich der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und des Gartenbaus wertvolle Aufgaben: Sie bewerten Grundstücke und Hofstellen für private Auftraggeber, Gerichte und Versicherungen oder sie verfügen über vertiefte Fachkenntnisse in ihrem jeweiligen Sachgebiet, sowohl für öffentliche als auch private Auftraggeber, und dokumentieren ihre Feststellungen im Ergebnis als Gutachten.
Herr Kirchhoff und Herr Findling haben im Vorfeld ihrer Bestellung ein umfangreiches Verfahren durchlaufen: Zunächst muss die besondere Sachkunde des Bewerbers in dem jeweiligen Bestellungssachgebiet nachgewiesen werden. Hierzu müssen Berufserfahrung und überdurchschnittliche Fachkenntnisse im Agrarbereich belegt werden und der Sachverständige muss in der Lage sein, diese auch mündlich wie schriftlich verständlich und nachvollziehbar darzulegen. Die persönliche Eignung muss durch entsprechende Auskünfte dritter Personen belegt werden. Darüber hinaus müssen Bewerberinnen und Bewerber zwei Probegutachten einreichen, die dann vor dem Bestellungsbeirat in einem Fachgespräch verteidigt werden müssen.
Hintergrund:
Das Regierungspräsidium Kassel ist in Hessen die zuständige Behörde für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen im Agrarbereich. Dieser umfasst die Land- und Forstwirtschaft, den Garten- und Weinbau, die Fischerei sowie den Umweltschutz im Agrarbereich. Die Sachverständigen stehen Gerichten, Behörden, Unternehmen und Privatpersonen zur Verfügung und zeichnen sich durch ihre besondere Sachkunde und persönliche Zuverlässigkeit aus. +
Die Bestellung ist keine Zulassung, sie ist vielmehr eine öffentliche Erklärung, dass sich Sachverständige als qualifizierte Personen eignen. Für Sachverständige bedeutet die öffentliche Bestellung die Zuerkennung einer Qualifikation, die ihren Aussagen und Gutachten erhöhten Wert verleiht.
Aktuell sind in Hessen 56 Sachverständige in 60 Sachgebieten bestellt.
Informationen für Bewerberinnen und Bewerber oder Interessierte:
Das RP Kassel bietet eine ausführliche telefonische Erstberatung, wie der Weg zur Bestellung und Vereidigung genau aussieht. Im Erstgespräch können viele grundsätzliche Fragen schon geklärt werden; dann entsteht meist bereits ein guter Eindruck, ob die Sachverständigentätigkeit für den persönlichen Einzelfall ernsthaft in Frage kommt oder nicht.
Kontakt und Details: