Regierungspräsidium Kassel

Zierenberg sichert sich Förderung für drei Notstromaggregate

Die Stadt Zierenberg (Landkreis Kassel) erhält eine Förderung von 26.600 Euro nach dem Wassersicherstellungsgesetz (WasSiG), um drei Notstromaggregate anzuschaffen. Die Stadt will so die Trinkwasserversorgung zu Zwecken des Zivilschutzes im Verteidigungsfall und im Katastrophenfall sicherstellen.

Die Stadt Zierenberg hat zur Härtung der Wasserversorgung drei Notstromaggregate beschafft. Für diese Investition erhält sie eine Teilfinanzierung in Höhe von 26.600 Euro aus Mitteln für die Wassersicherstellung vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Das Antragsverfahren wurde vom Regierungspräsidium (RP) Kassel bearbeitet.

Regierungspräsident Mark Weinmeister beglückwünschte die Verantwortlichen zu der Förderzusage: „Dass es zu Katastrophenfällen im Landkreis Kassel kommen kann, haben die diesjährigen Starkregenereignisse gezeigt. Es freut mich, dass die Stadt Zierenberg mit der jetzt erfolgten Förderung vorsorgen kann und die Trinkwasserversorgung auch im Ernstfall sicherstellen kann.“

Hocherfreut über die Förderung zeigte sich Zierenbergs Bürgermeister Rüdiger Germeroth: „Die Notstromaggregate zur Aufrechterhaltung der Wasserversorgung sind ein wesentlicher Baustein des erstellten Gefahrenabwehrkonzepts der Stadt Zierenberg.“

Fällt im Verteidigungsfall oder Katastrophenfall die netzgebundene Stromversorgung aus, können mit den Notstromaggregaten Hochbehälter, Pumpanlagen und Tiefbrunnen im Stadtgebiet betrieben werden. Die Stadt Zierenberg kann so die leitungsgebundene Trinkwasserversorgung mit gewissen Einschränkungen der Wassermenge über einen bestimmten Zeitraum aufrechterhalten. Die Maßnahmen entsprechen den Vorgaben des Wassersicherstellungsgesetzes (WasSiG).

Hintergrund:

Maßnahmen der Wassersicherstellung verhelfen auch in Bezug auf neue Bedrohungslagen gemäß der Konzeption Zivile Verteidigung zu mehr Versorgungssicherheit. In diesem Kontext hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die Ausrichtung der Wassersicherstellung auf die Härtung der Kritischen Infrastruktur „Wasserversorgung“ erweitert.

Bei den vom Bund mitfinanzierten Maßnahmen handelt es sich somit nicht nur um die Erhaltung und Sanierung von bereits bestehenden Trinkwassernotbrunnen, sondern insbesondere um Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der leitungsgebundenen Versorgung (z. B. Anschaffung von Notstromaggregaten und Pumpen oder Schaffung zusätzlicher Redundanzen mittels Hochbehälter und Verbundleitungen). Auf diese Weise kann die Versorgung mit Trinkwasser auch beim Ausfall einzelner Komponenten möglichst lange sichergestellt werden.

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