Das Unternehmen hatte im März 2022 den Genehmigungsantrag beim zuständigen Dezernat 33.2 (Immissionsschutz und Energiewirtschaft) des RP Kassel gestellt, seine bestehende Anlage zur Herstellung von Zementklinker oder Zementen zu ändern. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt u.a.
- zur Errichtung und zum Betrieb einer „HGF-SCR-Anlage“ (Heißgasfilter Selective Catalytic Reduction-Anlage),
- zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Kreislaufentlastung, einschl. Förderung und Lagerung des Vorwärmekalks in bestehenden betrieblichen Silos,
- zur Erhöhung der Ersatzbrennstoff-Rate von 60 Prozent auf bis zu 100 Prozent der Feuerungswärmeleistung,
- zum Einsatz von Holzspänen aus nicht gefährlichen Abfällen als Brennstoff,
- zur Erweiterung der Ersatzbrennstofffraktion „Fluff“ um die Abfallschlüsselnummer 19 12 12 „sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen“ gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- zur Errichtung und zum Betrieb einer Walking-Floor-Station inkl. Blasleitung bis Ofenkopf und
- zur Erhöhung des Einsatzes von Hüttensand und Hüttensandmehl aus externer Lieferung einschließlich der Lagerung auf bis zu in Summe 25.000 Tonnen/Jahr für die Zementherstellung.
Der Genehmigungsbescheid wurde dem Unternehmen zugestellt; die Genehmigung wird voraussichtlich am 06.11.2023 im Staatsanzeiger des Landes Hessen und auf der Website des RP Kassel öffentlich bekanntgemacht. Die gesetzlich vorgeschriebene Frist von einem Monat, um Rechtsmittel gegen den Genehmigungsbescheid einzulegen, beginnt erst mit der Öffentlichen Bekanntmachung.
Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden.
Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens wurden die Antragsunterlagen vom 10.10.2022 bis zum 09.11.2022 öffentlich ausgelegt und im Internet zugänglich gemacht. Die Öffentlichkeit hatte anschließend bis zum 09.12.2022 Gelegenheit, Einwendungen an die Genehmigungsbehörde zu richten. Insgesamt gingen innerhalb der Frist 179 Einwendungen beim RP Kassel ein.
Die Einwendungen wurden im Rahmen einer Onlinekonsultation im Zeitraum vom 30.01.2023 bis 20.02.2023 mit den Einwenderinnen und Einwendern sowie dem Unternehmen erörtert. Unabhängig von einer Teilnahme der Einwenderinnen und Einwender an der Online-Konsultation wurden sämtliche Einwendungen von der Genehmigungsbehörde im Rahmen der Entscheidungsfindung gewürdigt.
Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen.
Hinweis: Das vorliegende Verfahren berührt nicht die Planungen der ZKW Otterbein zu einer Erweiterung des Steinbruches in Großenlüder-Müs, die vstl. im Rahmen eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens zu behandeln wären; hierzu liegt dem RP Kassel bislang kein Antrag vor.