Regierungspräsidium Kassel

Windenergie-Bilanz 2025: Das Regierungspräsidium Kassel hat 80 neue Anlagen genehmigt

Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat im Jahr 2025 80 neue Windenergieanlagen genehmigt – das entspricht einer Nennleistung von rund 497 Megawatt. NordOstHessen leistet damit einen beachtlichen Beitrag zur Energieunabhängigkeit. Die meisten neuen Windenergieanlagen (WEA) entstehen im Landkreis Waldeck-Frankenberg.

Im Landkreis Waldeck-Frankenberg wurden 25 Windenergieanlagen (zus. 154,6 MW Nennleistung) genehmigt, gefolgt vom Landkreis Hersfeld-Rotenburg mit 24 Anlagen (145,4 MW). 10 Anlagen werden in den Landkreisen Kassel (65,6 MW) und 10 im Schwalm-Eder (60,0 MW) hinzukommen. 7 WEA wurden im Landkreis Fulda (48,8 MW) genehmigt und 4 WEA im Werra-Meißner-Kreis (22,8 MW).  

Gegenüber dem Vorjahr gingen die Genehmigungszahlen leicht zurück (87 Anlagen bzw. 516,8 MW Nennleistung).

Auch für das laufende Jahr 2026 wird mit anhaltend hohen Antragszahlen gerechnet. Zum Stichtag 15.01.2026 befanden sich beim RP Kassel 139 WEA im Genehmigungsverfahren (zusammen rund 891 MW Nennleistung).

„Im Jahr 2025 haben die Mitarbeitenden unserer Genehmigungsdezernate sowie der beteiligten Fachdezernate unseres Hauses die Energiewende in NordOstHessen ein gutes Stück vorangetrieben“, sagte Regierungspräsident Mark Weinmeister. „Die Genehmigungszahlen bewegen sich auf einem konstant hohen Niveau – und dasselbe gilt für die Antragszahlen. NordOstHessen leistet damit einen bedeutenden Beitrag auf dem Weg in eine emissionsärmere Zukunft. Das verschafft uns viel Arbeit, die wir gerne auf uns nehmen, um die Energiesicherheit für die Menschen in der Region zu erhöhen und uns unabhängiger von fossilen Energieträgern zu machen. Ein großer Dank an alle Beschäftigten, die die Windkraftverfahren mit viel Sachverstand und Ausdauer bearbeiten.“

Mitte 2025 wurde die Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 (RED III) ins deutsche Recht umgesetzt. Damit können Vorhaben innerhalb von Beschleunigungsgebieten – ehemals Vorranggebiete – in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren genehmigt werden – digital, bürokratiearm und pragmatisch. Eine positive Auswirkung auf die Verfahrensdauer zeichnet sich bereits ab. Belastbar belegt werden kann die Reduzierung der Verfahrenslaufzeiten allerdings erst in diesem Jahr. Die Änderung der hessischen Bauordnung, die seit dem 14.10.2025 in Kraft getreten ist, führt zu weiteren Veränderungen im Genehmigungsverfahren. Windenergieanlagen werden u. a. nicht mehr als Sonderbauten definiert und verschiedene Nachweise müssen erst vor Baubeginn vorgelegt werden.

Neben den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Windenergieanlagen verantwortet das RP Kassel auch die forst- und naturschutzrechtlichen Annexverfahren für Zuwegungen, Kabeltrassen und Umspannwerke. Die Verzahnung der verschiedenen Verfahren miteinander stellt eine anhaltende Herausforderung für die Vorhabenträger dar und erfordert auch bei der Genehmigungsbehörde ein hohes Maß an Abstimmung zwischen den verschiedenen beteiligten Fachbereichen. Auch der Gesetzgeber nimmt die Vorhabenträger in diesem Bereich noch stärker in die Pflicht: So sieht der neu am 15.08.2025 in Kraft getretene § 6b WindBG vor, dass der Vorhabenträger der Behörde Maßnahmen vorzulegen hat, um den Umweltauswirkungen seines Vorhabens zu begegnen. Diese rechtliche Änderung ist eine neue Herausforderung für die Vorhabenträger und die Genehmigungsbehörde. Sie bestärkt zudem die Wichtigkeit guter und umfassender Antragsunterlagen.

 

Hintergrund:

Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WEA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hierfür zuständig sind in NordOstHessen die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2 (Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Kassel. Als Bündelungsbehörde ist das RP Kassel durch verschiedene weitere Aufgabenbereiche mit der Windenergieplanung befasst, insbesondere:

  • die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche,
  • die Obere Naturschutzbehörde mit Naturschutzthemen wie Arten- und Biotopschutz oder der Eingriffsgenehmigung als wesentliche Faktoren sowohl für die Flächenausweisung als auch die Anlagen-Genehmigung und Annexverfahren.
  • die Obere Forstbehörde für die Waldumwandlungsgenehmigungen innerhalb der immissionsschutzrechtlichen Verfahren sowie für die o. g. Annexverfahren (Zuwegung, Kabeltrassen, Umspannwerke).

In der Planungsregion NordOstHessen sind 2,0 Prozent der Landesfläche (167,05 Quadratkilometer) als Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie festgelegt worden. Da damit auch hessenweit der erste Flächenbeitragswert nach WindBG erfüllt ist, können Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung weitere Flächen für Windenergie ausweise.

 

Aktuelle Informationen zum Ausbaustand der Windenergie in Hessen inklusive einer interaktiven Karte unter: https://www.hlnug.de/themen/windenergieÖffnet sich in einem neuen Fenster 

Weitere Informationen zur gesamthessischen Situation sowie zur Energiewende im Allgemeinen finden Sie auch im Hessischen Energiemonitoringbericht 2025: https://wirtschaft.hessen.de/presse/monitoringbericht-2025-zeigt-rekordwert-beim-ausbau-der-erneuerbaren-energien-in-hessenÖffnet sich in einem neuen Fenster

Schlagworte zum Thema