Regierungspräsidium Kassel

Vorsicht auf Straßen in bewaldeten Gebieten

Am kommenden Wochenende werden die Uhren in Deutschland wieder an die Sommerzeit angepasst, also um eine Stunde vorgestellt. Dadurch wird es in den Morgenstunden später hell und der Sonnenaufgang fällt in den morgendlichen Berufsverkehr. Damit steigt auf den Straßen die Gefahr von Wildunfällen, warnt die Obere Jagdbehörde beim Regierungspräsidium (RP) Kassel.

Die Stoßzeiten im Berufsverkehr können durch die Zeitumstellung wieder in die Dämmerungszeit fallen. Besonders in den Morgenstunden sind vor allem Rehe, aber auch andere Wildtiere, sehr aktiv, weshalb Vorsicht auf den Straßen geboten ist. Zusätzlich führt die Reviersuche der geschlechtsreifen Rehböcke im Frühjahr dazu, dass die Wildunfallgefahr im April und Mai besonders hoch ist. Die jungen Rehböcke werden von den älteren Rehen aus den bereits schon besetzten Revieren vertrieben, was dazu führt, dass die Rehe rasant auf die Fahrbahn flüchten.

Etwa 15.000 Rehe sowie knapp 4.000 Stück Schwarzwild fallen in Hessen jährlich dem Straßenverkehr zum Opfer. Bei Unfällen kommen häufig auch Menschen zu Schaden und es entstehen oft hohe Sachschäden. Bei einem Wildunfall wird das Wild mitunter nicht auf der Stelle getötet; oft können sich die Tiere mit schweren Verletzungen noch ein Stück weit davonschleppen. Dann müssen Jägerinnen und Jäger das verletzte Wild mit speziell ausgebildeten Jagdhunden nachsuchen, um es von seinen Qualen zu erlösen.

Das Regierungspräsidium Kassel als Obere Jagdbehörde in Hessen rät deshalb allen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern zu besonderer Aufmerksamkeit – vor allem in Waldgebieten und im ländlichen Bereich. Besonders risikoreich ist die Autofahrt in den frühen Morgenstunden zwischen 6 und 8 Uhr. Der Straßenrand sollte immer genau beobachtet werden und ein ausreichender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug gehalten werden. Außerdem ist wichtig zu beachten: Wenn ein Wildtier über die Straße wechselt, muss immer mit nachfolgenden Tieren gerechnet werden. Wird ein Tier am Straßenrand entdeckt, gilt: Abblenden, Hupen und Bremsen.

Jede und jeder Verkehrsteilnehmende kann also durch rücksichtsvolles und vorausschauendes Fahren, insbesondere durch die Reduzierung der Geschwindigkeit und stetige Bremsbereitschaft, dazu beitragen, Personen- und Sachschäden zu vermeiden und den Wildtieren unnötige Leiden zu ersparen.

Ist es doch zu einem Wildunfall gekommen, sollte die Unfallstelle direkt abgesichert und sofort die Polizei unter der Rufnummer 110, sowie bei verletzten Personen auch der Notruf über die 112, verständigt werden. Wichtig zu beachten ist, dass das verletzte Tier aufgrund von Infektions- und Verletzungsgefahr nicht berührt und keinesfalls dem Tier gefolgt werden sollte.

Hintergrund:
Das Regierungspräsidium Kassel fungiert als Obere Jagdbehörde für das gesamte Land Hessen. Als solche übt das RP Kassel die Fachaufsicht über die Unteren Jagdbehörden aus, die bei den Landkreisen bzw. Magistraten der kreisfreien Städte angesiedelt sind. Dazu gehört u.a. auch die fachliche Beratung der Unteren Jagdbehörden. Die Obere Jagdbehörde nimmt hoheitliche Aufgaben nach Bundesjagdgesetz, Hessischem Jagdgesetz und Bundeswildschutzverordnung wahr. Weitere Rechtsgrundlagen bestehen in Verordnungen über: Jagd- und Schonzeiten, Jägerprüfung, Wildfütterung, Fangjagd, Hegegemeinschaften, Jagdbeiräte.

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