Regierungspräsidium Kassel

Verstärkte Maßnahmen für die Gewässerökologie: Eschwege und Sontra unterzeichnen Vereinbarung

Das Land Hessen leistet in einem neuen Projekt Unterstützung für Kommunen, damit diese die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) beschleunigt umsetzen können. Den Auftakt machten am Freitag, 6. Dezember die Stadt Eschwege und die Stadt Sontra, die als erste von 82 Kommunen in Hessen eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Land Hessen getroffen haben.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie hat zum Ziel, an allen europäischen Gewässern den guten ökologischen Zustand oder das gute ökologische Potenzial zu erreichen. Mit dem Projekt der „100 Wilden Bäche für Hessen“ und der dabei erhaltenen Unterstützung durch einen externen Gewässermanager wurden bereits positive Erfahrungen bei der Umsetzung erzielt. Dieses Modell mit einem unterstützenden externen Dienstleistenden soll nun auf weitere Kommunen übertragen werden. Ziel ist es, gemeinsam in Form einer Kooperation zwischen dem Hessischen Landwirtschafts- und Umweltministerium (HMLU), den Regierungspräsidien, Landkreisen sowie umsetzungspflichtigen Städten und Gemeinden sowie Verbänden, die noch offenen Maßnahmen bis 2027 anzugehen. Die Umsetzung kann dann schrittweise erfolgen.

Hessenweit profitieren von diesem Angebot zunächst 82 Kommunen. Auf den Regierungsbezirk Kassel kommen dabei elf solcher Vereinbarungen zu. Eschweges Bürgermeister Alexander Heppe und Sontras Bürgermeister Thomas Eckhardt unterzeichneten im Rathaus von Eschwege die ersten beiden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Land Hessen. Für die Obere Wasserbehörde des RP Kassel unterzeichnete Regierungspräsident Mark Weinmeister die Vereinbarungen. Für die Untere Wasserbehörde des Werra-Meißner-Kreises nahm Umweltdezernent Kreisbeigeordneter Dr. Philipp Kanzow an der Veranstaltung teil.

Im Zuständigkeitsbereich der Stadt Eschwege befinden sich vier Wasserrahmenrichtliniengewässer. Nach dem 3. Maßnahmenprogramm der WRRL in Hessen sind noch Maßnahmen an der Unteren Wehre, dem Schweinsbach und der Unteren Berka offen. Insgesamt ist die Aufwertung der Gewässerstruktur auf 1,3 km, die Bereitstellung von Fläche an 2,32 km und die Umgestaltung von vier Querbauwerken erforderlich.

Im Zuständigkeitsbereich der Stadt Sontra befinden sich acht Wasserrahmenrichtliniengewässer. Nach dem 3. Maßnahmenprogramm der WRRL in Hessen sind noch Maßnahmen am Rendatalgraben, Pfaffenbach, Hasel, Blanke, Sontra, Kornberger Wasser, Netra offen. Insgesamt ist die Aufwertung der Gewässerstruktur auf 8,9 km, die Bereitstellung von Fläche an 7,2 km und die Umgestaltung von sechs Querbauwerken erforderlich.

In den Vereinbarungen bekennen sich die Kommunen zu einem verbindlichen Zeit- und Umsetzungsplan mit den Regierungspräsidien und erhalten im Gegenzug einen vom Land finanzierten Gewässermanager, der sie in allen Phasen der Maßnahmenumsetzung unterstützt. Der gemeinsame Projektstart mit dem Gewässermanager soll am 01.01.2025 erfolgen.

Regierungspräsident Mark Weinmeister: „Die Vorgaben der EU zur Wasserrahmenrichtlinie sind anspruchsvoll – und viele Kommunen stoßen bei der Umsetzung auf große Herausforderungen. Sie sind vielerorts durch Fachkräftemangel und Aufgabenflut stark beansprucht. Entlastung soll die Einbindung eines externen Gewässermanagers schaffen. Damit leistet das Land Hessen Unterstützung da, wo sie gebraucht wird. Mich freut es sehr, dass es für Kommunen dieses neue Angebot gibt. Im Schulterschluss zwischen Land Hessen, Regierungspräsidium, Landkreis und Kommune wollen wir die Herausforderungen gemeinsam anpacken!“

Landrätin Nicole Rathgeber: „Durch die gute und enge Zusammenarbeit zwischen Kommunen, dem Land Hessen, dem RP Kassel und dem Landkreis konnten wir im Werra-Meißner-Kreis bereits fünf Projekte zur Renaturierung von Gewässern erfolgreich abschließen. Nichtsdestotrotz gibt es in unserem Landkreis noch viel Arbeit, um die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 im gesamten Kreisgebiet umzusetzen. Ich freue mich, dass das Land Hessen und das Regierungspräsidium Kassel mit dem Projekt den Kommunen in unserem Landkreis weitere Unterstützung bei der Umsetzung der Richtlinien anbietet. Gemeinsam können wir so einen entscheidenden Beitrag zum Umweltschutz in unserer Region leisten.“

Kreisbeigeordneter Dr. Philipp Kanzow: „Die Vereinbarung hilft, wichtige Fortschritte bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und dem Schutz der Gewässer zu erzielen. Es freut mich, dass die Obere Wasserbehörde, die Untere Wasserbehörde und die Kommunen die Aufgaben mit vereinten Kräften angehen.“

Bürgermeister Alexander Heppe: „Wir freuen uns, mit der heutigen Vertragsunterzeichnung einen wichtigen Schritt für die Zukunft unserer Gewässer und die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu machen. Dieses Projekt zeigt, wie Kommunen und das Land Hessen gemeinsam Verantwortung für eine nachhaltige Gewässerökologie übernehmen können. Es ist ein starkes Signal für den Schutz unserer Umwelt und die Lebensqualität in unserer Region.“

 

Hintergrund:

Der Gewässermanager unterstützt die Kommunen vor allem bei der Vergabe von Ingenieur- und Bauleistungen, bei Genehmigungs- und Förderanträgen sowie bei der Öffentlichkeitsarbeit zur Akzeptanzförderung. Der Gewässermanager organisiert die Projektkoordinierung und unterstützt bei der Zeit- und Umsetzungsplanung, der Maßnahmeninventur und -konkretisierung, er bindet alle Akteure durch Runde Tische und Gewässerschauen ein und hilft beim Flächenmanagement (Ankauf von Grundstücken, Grundstückstausch usw.). Das Programm ist zunächst bis 2027 (Ende des 3. Bewirtschaftungsplans) ausgelegt mit der Möglichkeit einer Verlängerung. Die Regierungspräsidien und Landkreise stehen als direkte Aufsichts- und Genehmigungsbehörden den umsetzungspflichtigen Kommunen und Verbänden beratend zur Seite und erteilen die erforderlichen Genehmigungen. Außerdem überwachen sie die Einhaltung der Vereinbarung und melden die Fortschritte an das HMLU.

Die Kommunen und Verbänden verpflichten sich im Gegenzug für diese Unterstützungsleistung, die Maßnahmen in ihrer Zuständigkeit bis 2027 mindestens in ein Genehmigungsverfahren zu bringen und bestenfalls bereits umzusetzen. Das beinhaltet Strukturmaßnahmen, d.h. klassische Renaturierungen, die Beseitigung von Wanderhindernissen und die Bereitstellung von Flächen zur Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen und um mehr Raum für das Gewässer für eine eigendynamische Entwicklung bereitzustellen. Damit sollen Konflikte mit Gewässeranliegern frühzeitig verhindert werden.

Das Land Hessen beteiligt sich dabei weiter an den Planungs- und Baukosten gemäß der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz (nicht Teil der Vereinbarung).

Schlagworte zum Thema