Am kommenden Wochenende werden die Uhren in Deutschland und in der gesamten EU um eine Stunde vorgestellt. Zu Beginn der Sommerzeit ist es am Morgen zur gleichen Zeit dunkler als gewohnt, während es am Abend länger hell ist. Insbesondere die morgendlichen Stoßzeiten im Berufsverkehr fallen durch die Zeitumstellung wieder in die Dämmerungszeit. Genau zu dieser Zeit sind viele Wildtiere besonders aktiv. Das Zusammentreffen von Pendlerverkehr und verstärktem Wildwechsel erhöht die Gefahr von Wildunfällen erheblich. „Autofahrer sollten ihre Geschwindigkeit reduzieren, bremsbereit bleiben und Warnschilder für Wildwechsel in bewaldeten Straßenabschnitten besonders ernst nehmen“, warnt die Obere Jagdbehörde des RP Kassel.
Sollte eine Kollision dennoch nicht mehr zu vermeiden sein, dann gilt es das Lenkrad festzuhalten und zu bremsen, statt riskant auszuweichen. Denn das kann im Gegenverkehr oder an einem Baum schlimmstenfalls tragisch enden.
Folgende Verhaltenstipps sollten nach einem Wildunfall beherzigt werden:
- Unfallstelle absichern: Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen
- Polizei und ggf. Notruf unter den Rufnummern 110 bzw. 112 benachrichtigen
- Informieren Sie auch die Polizei, wenn das Tier nach dem Zusammenprall in den Wald flüchtet: Sie meldet den Unfall der Försterin oder dem Jagdpächter, der dafür sorgt, dass das Tier nicht weiter leiden muss
- Verletzte oder tote Tiere nicht anfassen oder gar ins eigene Auto laden: Der Förster oder die Jagdpächterin kümmern sich um die Bergung und den Abtransport des Tieres
- Unfall für die Versicherung dokumentieren: Fotos von Unfallort, Tier und Fahrzeug machen
- Wildunfall-Bescheinigung von Polizei, Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen
- Versicherung umgehend informieren
Hintergrund:
Die Obere Jagdbehörde des Regierungspräsidiums Kassel ist hessenweit verantwortlich für die Überwachung und Anwendung des Jagdrechts. Sie nimmt hoheitliche Aufgaben nach Bundesjagdgesetz, Hessischem Jagdgesetz und Bundeswildschutzverordnung für das gesamte Land Hessen wahr, organisiert die Jäger- und Falknerprüfung und übt die Fachaufsicht über die unteren Jagdbehörden aus, die bei den Landkreisen bzw. Magistraten der kreisfreien Städte angesiedelt sind. Dazu gehört u. a. auch die fachliche Beratung der unteren Jagdbehörden.
Neben den Jagdgesetzen bestehen weitere Rechtsgrundlagen in Verordnungen über z. B.: Jagd- und Schonzeiten, Jägerprüfung, Wildfütterung, Fangjagd, Hegegemeinschaften, Jagdbeiräte.
Mehr Informationen: RP Kassel - Obere Jagdbehörde