Ein LKW an einer Biogasanlage

Regierungspräsidium Kassel

Spätestens bis 31.03.2024: Meldepflicht für den Empfang von Wirtschaftsdüngern

Wirtschaftsdünger, die ein hessischer Betrieb im Jahr 2023 aus anderen Bundesländern oder Staaten aufgenommen hat, müssen bis zum 31.03.2024 beim Regierungspräsidium (RP) Kassel gemeldet werden. Die Meldung ist unkompliziert über das Internet möglich.

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Gemäß der „Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger“ (WDüngV) unterliegen Empfänger von Wirtschaftsdüngern sowie von Stoffen, die anteilig Wirtschaftsdünger enthalten (z. B. Gärreste), bei Einfuhr nach Hessen einer Meldepflicht (§ 4 WDüngV). Wirtschaftsdünger, die ein hessischer Betrieb im Jahr 2023 aus anderen Bundesländern oder Staaten aufgenommen hat, müssen bis zum 31.03.2024 beim RP Kassel gemeldet werden. 

Die Importmeldung muss an das Regierungspräsidium Kassel übermittelt werden, sofern die Summe aller abgegebenen + beförderten + angenommenen Wirtschaftsdünger pro Jahr mindestens 200 Tonnen Frischmasse beträgt.

Betriebe können ihrer Meldepflicht ganz einfach digital mit dem Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Hessen nachkommen. Öffnen Sie dazu die Webseite des Meldeprogramms unter www.meldeprogramm-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

Als landwirtschaftlicher Betrieb können Sie sich mit der gleichen Nummer und PIN, die auch für den Zugang zur Online-Antragstellung für den Gemeinsamen Antrag und für die ZID-Datenbank genutzt wird, anmelden.

Die Betreiber von Biogasanlagen nutzen den „Zugang Biogas“. Hierfür benötigen Sie die Zulassungsnummer für Ihre Biogasanlage nach Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 (tierische Nebenprodukte). Die benötigte PIN können Sie beim RP Kassel beantragen. Melden Sie sich, wenn Sie Ihre Zulassungsnr. nicht finden sollten, gerne beim RP Kassel (Kontakt unten).

Weitere Nutzer wie Beauftragte Dritte, Zwischenhändler, Maschinenringe etc. können sich beim RP Kassel auf Antrag registrieren lassen und erhalten Zugangsdaten, um das Programm nutzen zu können.

Die Übermittlung der Importmeldung ist auch weiterhin per E-Mail, Fax oder per Post möglich. Nutzen Sie dazu bitte das auf der Internetseite des RP Kassel bereitgestellte FormularÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Kontakt:

Regierungspräsidium Kassel
Dezernat 25 – Landwirtschaft, Fischerei
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel

Sabine Püschel
Tel.: 0561-106 4211
E-Mail: sabine.pueschel@rpks.hessen.de

Jörg Schäfer
Tel.: 0561-106 4214
E-Mail: joerg.schaefer@rpks.hessen.de

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