Fahrendes Auto auf einer Bundesstraße, im Hintergrund befindet sich ein Blitzer zur Verkehrskontrolle

Regierungspräsidium Kassel

Rund 1,47 Millionen Anzeigeneingänge: Zahl der Verkehrsverstöße in Hessen verharrt auf hohem Niveau

Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Hessen am Regierungspräsidium Kassel (ZBS) verzeichnete 2024 landesweit rund 1,47 Millionen Verkehrsverstöße – rund 8.000 mehr als im Jahr zuvor. Drei Viertel der Anzeigen entfallen auf den Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung

Nach einem starken Anstieg im Jahr 2023 verharrte die Zahl der Verkehrsanzeigen im zurückliegenden Jahr auf einem hohen Niveau. Die Zahl der Verfahrenseingänge stieg noch einmal leicht um 8.095 auf nun 1.473.959 Anzeigen (1.465.864 in 2023, plus 0,6 Prozent). Erneut wurde damit ein Fünf-Jahres-Hoch erreicht, teilte Regierungspräsident Mark Weinmeister mit. „Auch im abgelaufenen Jahr haben die Polizeidienststellen und kommunalen Ordnungsbehörden ihre Tätigkeiten im Rahmen der Verkehrsüberwachung intensiv wahrgenommen, so dass sich die Anzeigeneingänge auf dem sehr hohen Niveau des Vorjahres stabilisiert haben. Somit hatten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Bußgeldstelle Hessen in 2024 ein weiteres Jahr mit hoher Arbeitsauslastung zu verzeichnen“, so Weinmeister.

„Dem steigenden Arbeitsaufwand begegnet die Zentrale Bußgeldstelle mit der Fortentwicklung von Digitalisierungsmaßnahmen. So hat die ZBS als erste Dienststelle des Landes Hessen das ersetzende Scannen eingeführt“, ergänzte der Leiter der Zentralen Bußgeldstelle, Christian Herr. „Im März 2024 wurde die Scanstelle der ZBS nach dreijähriger Projektphase erfolgreich durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gemäß der Richtlinie TR-RESISCAN zertifiziert. Papierdokumente können nun rechtssicher und beweiswerterhaltend in ein digitales Format überführt werden, so dass die Originale nach dem Scanprozess vernichtet werden dürfen. Hierdurch wurde ein weiterer Meilenstein in der digitalen Aktenführung und der Kommunikation zwischen den am Verfahren beteiligten Stellen erreicht.“ (vgl. die Presseinformation vom 4. Juni 2024)

Anzeigeneingang

Durch die am 09.11.2021 in Kraft getretene Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung wurden insbesondere im ruhenden Verkehr die Sanktionen zum Schutz schwächerer Personen (z.B. Parken auf Geh- und Radwegen) sowie die Sanktionen im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitung verschärft. Seither wird eine Vielzahl von Tatbeständen aus dem Bereich der geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Verwarnungsgeld (bis 55 Euro) belegt waren, in den Bereich der schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße ab 60 Euro (Bußgeldverfahren) eingeordnet. In der Konsequenz bestätigt sich die Beobachtung aus den Vorjahren, dass mit 790.941 Anzeigen (minus 1.462 gegenüber 2023) mehr als die Hälfte der Verkehrsverstöße auf den schwerwiegenden Bereich entfällt. 683.018 Anzeigen (plus 9.557) entfielen auf den geringfügigen Bereich.

Im Bereich der geringfügigen Verstöße entfielen 469.988 Anzeigen wiederum auf Verwarnungen aus polizeilichen Messungen; 213.030 Anzeigen waren zuvor bei den örtlichen Ordnungsbehörden anhängig und wurden nach erfolgloser Verwarnung zur weiteren Bearbeitung an die ZBS übergeben (Verwarngeldverfahren, die von den Kommunen eigenständig verfolgt und abschließend bearbeitet wurden, fließen nicht in die ZBS-Statistik ein). Im Bereich der schwerwiegenden Verstöße leitete die Polizei 442.533 Anzeigen an die ZBS weiter, 299.847 bußgeldbewehrte Verstöße wurden von den Kommunen aufgenommen.

Von den rund 1,47 Millionen Verkehrsanzeigen entfiel der weit überwiegende Anteil wieder auf den Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung: 74,67 Prozent aller verfolgten Verkehrsverstöße sind auf Geschwindigkeitsüberschreitungen zurückzuführen. Als zweitgrößter Posten folgen die Halt- und Parkverstöße mit 14,13 Prozent Anteil. Der Anteil der Verfahren aufgrund von Verkehrsunfällen belief sich auf 2,05 Prozent. Bei 1,31 Prozent lag der Anteil der HU-Verstöße, Handyverstöße lagen bei 1,04 Prozent, Abstandsverstöße bei 1,49 Prozent und Rotlichtverstöße umfassten einen Anteil von 1,46 Prozent. Der Anteil aller anderen Verkehrsverstöße lag zusammen bei 2,8 Prozent.

Von den betroffenen Personen waren

  • 0,04 Prozent bis 17
  • 1,11 Prozent zwischen 18 und 20,
  • 4,18 Prozent zwischen 21 und 24,
  • 16,72 Prozent zwischen 25 und 34,
  • 18,12 Prozent zwischen 35 und 44,
  • 16.96 Prozent zwischen 45 und 54,
  • 16,03 Prozent zwischen 55 und 64 und
  • 9,66 Prozent 65 Jahre und älter.
  • Bei 17,18 Prozent liegt keine Altersangabe vor.

Die Zahl der Alkohol- und Drogenverstöße belief sich auf 3.186. Davon entfielen 25 auf Fahranfängerinnen und -anfänger, für die ein absolutes Alkoholverbot gilt. In 308 Fällen wurden verschärfte Sanktionen wegen wiederholten Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss verhängt.
 

Verfolgung und Vollstreckung

In 2024 erließen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der ZBS 720.157 Bußgeldbescheide (plus 66.239 ggü. dem Vorjahr), davon 29.736 mit Fahrverbot. 11.291 Bußgeldbescheide betrafen Halt- und Parkverstöße, 92.993 andere geringfügige Verstöße. In Verfahren wegen Halt- und Parkverstößen wurden 129.983 Kostenbescheide gemäß § 25a StVG erlassen, weil die Fahrzeugführerin / der Fahrzeugführer nicht festgestellt werden konnte.


In 23.582 Fällen (3,3 Prozent) wurden die Verfahrensakten aufgrund eines Einspruchs an die Justiz abgegeben. Die Vollstreckung von Geldforderungen wurde in 86.250 Fällen eingeleitet.


27.476 Führerscheine wurden 2024 von der ZBS entgegengenommen und zwischen einem und drei Monaten sicher verwahrt. In 2.125 Fällen musste die Beschlagnahme des Führerscheins angeordnet werden, um die Betroffenen zur Abgabe ihres Führerscheins zu bewegen.


Im Ausland wohnende Verkehrsteilnehmende, denen in Hessen Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere schwerwiegende Verstöße vorgeworfen werden, erhalten ein Informationsschreiben gemäß § 27 StVG. Die/der ausländische Halter/-in wird mit dem Informationsschreiben über die festgestellte Ordnungswidrigkeit in der jeweiligen Landessprache informiert und es erfolgt das Angebot – ähnlich einer Verwarnung –, die auf sie zukommende Geldbuße bereits vorab zu zahlen. Es wurden insgesamt 205.709 Informationsschreiben von der ZBS versandt, 26.026 mehr als 2023 (plus 14,5 Prozent). Die Zahl der beteiligten Länder liegt aktuell bei 27.


Den größten ausländischen Anteil an Verkehrsverstößen in Hessen haben weiterhin die Länder Polen und Niederlande. Im Rahmen der EU-Richtlinie über die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsverstößen werden acht Deliktsarten geahndet, wobei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit 96,8 Prozent vertreten sind. Die weiteren Delikte betreffen unter anderem Rotlichtverstöße, unbefugte Fahrstreifenbenutzung, Nicht-Anlegen des Sicherheitsgurtes und Handy-Verstöße.

Abgeschlossene Verfahren 

Im Jahr 2024 schloss die ZBS 1.483.465 Verfahren ab (1.468.363 in 2022). 72,17 Prozent der Betroffenen (1.070.584 Fälle) zahlten die ihnen auferlegten Geldbeträge, davon 

  • in 352.354 Fällen nach schriftlicher Verwarnung,
  • in 541.075 Fällen nach Erlass des Bußgeldbescheids, 
  • in 58.360 Fällen nach Mahnung, 
  • in 22.711 Fällen nach Vollstreckung und 
  • in 1.407 Fällen nach Einleitung des Erzwingungshaftverfahrens. 

Kostenbescheide gemäß § 25a StVG gingen in 54.932 Fällen der Zahlung voraus. Die Zahlungsbereitschaft musste davon in 26.174 Fällen durch eine Mahnung und in 13.571 Fällen durch Vollstreckungsmaßnahmen geweckt werden. 248.141 Verfahren wurden 2024 eingestellt, weil die verantwortliche Person nicht festgestellt werden konnte.

Einnahmen

Aus den verfolgten Ordnungswidrigkeiten flossen 2024
103.266.275,92 Euro

in den Landeshaushalt. Im Jahr 2023 beliefen sich die Einnahmen auf 105.744.814,37 Euro. Die Einnahmen gingen damit leicht um 2,3 Prozent zurück.


Hintergrund:

Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Hessen ist beim Regierungspräsidium Kassel – Abteilung IV: Sicherheit und Ordnung – angesiedelt. Zu den Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehört es, Verkehrsordnungswidrigkeiten zu ahnden, die in Hessen begangen und von den Polizei- und Ordnungsbehörden angezeigt wurden. Darunter fallen u.a. Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Neben der Zentralen Bußgeldstelle sind die örtlichen Ordnungsbehörden der Kommunen zuständig für die Bearbeitung von Verfahren, die geringfügige Verstöße mit einer Regelsanktion von 55 Euro oder weniger betreffen (Verwarngeld). Verstöße auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt/M. werden von der Bußgeldstelle Frankfurt bearbeitet.

Mehr Informationen:
https://rp-kassel.hessen.de/sicherheit/zentrale-bussgeldstelle

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