Windkraftanlage von unten nach oben fotografiert.

Regierungspräsidium Kassel

RPKS ERTEILT BESCHEID ZUR ERRICHTUNG VON DREI WINDENERGIEANLAGEN IN DER GEMEINDE HERINGEN (WERRA)

Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) im Vorranggebiet HEF 28 in der Gemarkung Herfa (Windpark Waltersberg II) in der Gemeinde Heringen (Werra) im Landkreis Hersfeld-Rotenburg genehmigt.

Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) im Vorranggebiet HEF 28 in der Gemarkung Herfa (Windpark Waltersberg II) in der Gemeinde Heringen (Werra) im Landkreis Hersfeld-Rotenburg genehmigt.

Die Vorhabenträgerin hatte im September 2024 einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim zuständigen Dezernat 33.2 (Immissionsschutz und Energiewirtschaft) des RP Kassel eingereicht. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb von einer WEA des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nabenhöhe von 166,6 Metern, einem Rotordurchmesser von 160 Metern, einer Gesamthöhe von 246,6 Metern und einer Nennleistung von 5,56 MW. Außerdem wird die Errichtung und der Betrieb von zwei WEA des Typs Enercon E-175 EP5 E1 mit einer Nabenhöhe von 162 Metern, einem Rotordurchmesser von 175 Metern, einer Gesamthöhe von 249,5 Metern sowie einer Nennleistung von 6 MW je Anlage genehmigt. Die Genehmigungserteilung wird am 27.4.2026 im Staatsanzeiger und auf der Website des RP Kassel öffentlich bekanntgemacht.

Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden.

Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen.

HINTERGRUND:

Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WEA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hierfür zuständig sind in NordOstHessen die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2 (Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Kassel. Als Bündelungsbehörde ist das RP Kassel durch verschiedene weitere Aufgabenbereiche mit der Windenergieplanung befasst, insbesondere:

  • die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche,
  • die Obere Naturschutzbehörde mit den Themen Natur- und Artenschutz als wesentliche Faktoren sowohl für die Flächenausweisung als auch die Anlagen-Genehmigung.


In der Planungsregion NordOstHessen sind 2,0 Prozent der Landesfläche (167,05 Quadratkilometer) als Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie festgelegt worden.

Aktuelle Informationen zum Ausbaustand der Windenergie in Hessen inklusive einer interaktiven Karte unter:
https://www.hlnug.de/themen/windenergieÖffnet sich in einem neuen Fenster

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