Am 10. August hat das Verwaltungsgericht Kassel 2 Eilanträge gegen den „Revierübergreifenden Managementplan für das Land Hessen im Jagdjahr 2026/2027“ des Regierungspräsidiums Kassel (Obere Jagdbehörde) abgelehnt. Gegen die Gerichtsentscheidung sind nun Beschwerden mehrerer anerkannter Naturschutzvereinigungen vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) anhängig.
Der VGH hat die Annahme formuliert, dass die Entnahme juveniler Wölfe bis zu der Entscheidung des Beschwerdeverfahrens ausgesetzt wird. Daher setzt die obere Jagdbehörde den Vollzug hinsichtlich der Ziffern 1 und 2 der Allgemeinverfügung vom 30. Juni 2026 vorübergehend aus, die die Entnahme zweier juveniler Wölfe im Lahn-Dill-Kreis regelt. Die Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel bleibt im Übrigen weiterhin in Kraft.
Der Abschuss juveniler Wölfe im Lahn-Dill-Kreis ist damit bis auf Weiteres nicht zulässig. Die Internetseite des RP Kassel, auf der sich Jagdausübungsberechtigte vor einem Abschuss zu informieren haben, wurde entsprechend angepasst. Die weiteren Regelungen der Allgemeinverfügung (Meldepflicht, Informationspflichten, Duldungspflicht der Probennahme bei tot aufgefundenem Wolf, alle Regelungen zu Hybriden) bleiben weiterhin in Kraft.
Das weitere gerichtliche Verfahren bleibt abzuwarten. Während des laufenden Gerichtsverfahrens werden seitens des RP Kassel keine weiteren Auskünfte erteilt.