Nachdem im Jahr 2018 bereits die Phase 1 und im Jahr 2023 die Phase 2 der Haldenerweiterung Hattorf behördlicherseits zugelassen worden sind, hatte die Antragstellerin zwischenzeitlich die Zulassung der Phase 3 beantragt. Über die Phase 3 wurde mit dem jetzt ergangenen Planfeststellungsbeschluss entschieden.
Die Haldenerweiterung der Phase 3 umfasst eine mit einer Basisabdichtung versehene Aufstandsfläche von rund 24,5 ha zzgl. ca. 6,56 ha Fläche für einen Haldenrandstreifen und eine ca. 30 ha große undurchlässige Haldentopabdeckung über den Erweiterungs-abschnitten der Phasen 1 bis 3.
Der Planfeststellungsbeschluss sieht zudem Monitoringmaßnahmen, insbesondere zur Überwachung der Grundwasserabströme vor. Ferner genehmigt die Zulassung naturschutzfachliche Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie die Entrichtung einer Walderhaltungsabgabe.
Bei voller Produktion ermöglicht die Erweiterung die Aufhaldung der anfallenden Rückstände um mindestens 11 weitere Jahre bis voraussichtlich zum Jahr 2036.