Damit wurde über den Genehmigungsantrag der EAM Natur GmbH vom August 2020 bei dem zuständigen Dezernat 33.1 – Immissions- und Strahlenschutz – des RP Kassel entschieden. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb von 18 Windkraftanlagen des Typs VESTAS V150 mit je 5.600 kW Nennleistung, 166 Metern Nabenhöhe, 150 Metern Rotordurchmesser und 241 Metern Gesamthöhe. Es handelt sich hierbei um das bisher größte im Land Hessen beantragte WKA-Projekt.
Die forst- und naturschutzrechtliche Genehmigung für die Zuwegung wurde ebenfalls erteilt.
Laut Angaben der Vorhabenträgerin sollen die genehmigten Windkraftanlagen nach der Errichtung rund 300.000 Megawattstunden regenerative Energie im Jahr produzieren. Wenn man von einem Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden pro Jahr und Haushalt ausgeht, könnten – rein rechnerisch – rund 75.000 Haushalte versorgt werden.
Der BImSchG-Genehmigung ging ein umfangreiches, hochkomplexes Verfahren voraus.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung waren gegen das Vorhaben 690 Einwendungen von 736 Einwändern erhoben worden.
Angesichts der Bedingungen unter der Corona-Pandemie fand auf der Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes eine Online-Konsultation vom 29.04.2021 bis 26.05.2021 anstelle eines Erörterungstermins statt. Die Online-Konsultation diente dazu, trotz der mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen alle für die Entscheidung relevanten Belange ergänzend zu ermitteln.
Mehr als 30 Behörden und Stellen wurden im Genehmigungsverfahren beteiligt. Hierbei waren neben immissionsschutzrechtlichen Aspekten insbesondere auch Belange des Natur- und Artenschutzes, des Forstrechts, des Baurechts, des Wasser- und Denkmalschutzes umfassend zu prüfen. Dies geht aus der ausführlichen Begründung des vorliegenden Bescheides hervor.
Die Genehmigung ist mit zahlreichen Nebenbestimmungen verbunden. Der Bescheid umfasst insgesamt mehr als 270 Seiten. Er ist ab sofort auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel einsehbar.
Hinweis: Hierbei handelt es sich noch nicht um die öffentliche Bekanntmachung und Veröffentlichung des Genehmigungsbescheides nach § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetzes und § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV), sondern um eine Vorab-Information. Die öffentliche Bekanntmachung nach den gesetzlichen Bestimmungen wird noch im Staatsanzeiger des Landes Hessen, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel sowie im UVP-Portal erfolgen.
Hintergrund:
Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WKA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsgesetz (BImSchG). Hierfür zuständig sind in NordOstHessen die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2 (Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Kassel. Als Bündelungsbehörde ist das RP Kassel durch verschiedene weitere Aufgabenbereiche mit der Windkraftplanung befasst, insbesondere:
- die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche,
- die Obere Naturschutzbehörde mit den Themen Natur- und Artenschutz als wesentliche Faktoren sowohl für die Flächenausweisung als auch die Anlagen-Genehmigung.
Der Teilregionalplan Energie sieht vor, insgesamt zwei Prozent der Fläche NordOstHessens für Windkraftprojekte zu nutzen.