Die Vorhabenträgerin hatte im Sommer 2018 bzw. im Frühjahr 2019 zwei entsprechende Genehmigungsanträge beim zuständigen Dezernat 33.2 (Immissionsschutz und Energiewirtschaft) des RP Kassel gestellt. Die nun erteilten Genehmigungen berechtigen zur Errichtung und zum Betrieb
- einer WEA des Typs Vestas V150 mit einer Nabenhöhe von 166 Metern zzgl. 3 Metern Fundamenterhöhung, einem Rotordurchmesser von 150 Metern, einer Gesamthöhe von 244 Metern und einer Nennleistung von 5,6 MW sowie
- einer WEA des Typs NORDEX N149 mit einer Nabenhöhe von 164 Metern zzgl. 3 Metern Fundamenterhöhung, einem Rotordurchmesser von 149,1 Metern, einer daraus resultierenden Gesamthöhe von 241,55 Metern und einer Nennleistung von 4,5 MW.
Die Genehmigungsbescheide wurden an die Vorhabenträgerin übergeben.
Den Genehmigungen gingen jeweils umfangreiche Verfahren voraus, in denen die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden.
Die Genehmigungsbescheide enthalten diverse Nebenbestimmungen.
Im Windvorranggebiet ESW 35 befinden sich weitere Windenergieanlagen im Genehmigungsverfahren.
Hintergrund:
Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WEA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hierfür zuständig sind in NordOstHessen die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2 (Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Kassel. Als Bündelungsbehörde ist das RP Kassel durch verschiedene weitere Aufgabenbereiche mit der Windenergieplanung befasst, insbesondere:
- die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche,
- die Obere Naturschutzbehörde mit den Themen Natur- und Artenschutz als wesentliche Faktoren sowohl für die Flächenausweisung als auch die Anlagen-Genehmigung.
Der Teilregionalplan Energie sieht vor, insgesamt zwei Prozent der Fläche NordOstHessens für Windenergieprojekte zu nutzen.