Die Vorhabenträgerin hatte im Juni 2021 einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim zuständigen (Immissionsschutz und Energiewirtschaft) des RP Kassel gestellt. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windkraftanlagen (WKA) des Typs Siemens SG 6.6-170 mit einer Nabenhöhe von 165 Metern, einem Rotordurchmesser von 170 Metern, einer Gesamthöhe von 250 Metern und einer Nennleistung je Anlage von 6,6 MW. Der Genehmigungsbescheid wurde an die Vorhabenträgerin übergeben.
Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden.
Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen.
Im Windvorranggebiet HEF 48 gibt es keine Bestandsanlagen.
Hintergrund:
Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WKA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hierfür zuständig sind in NordOstHessen die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2 (Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Bündelungsbehörde ist das RP Kassel durch verschiedene weitere Aufgabenbereiche mit der Windkraftplanung befasst, insbesondere:
- die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche,
- die Obere Naturschutzbehörde mit den Themen Natur- und Artenschutz als wesentliche Faktoren sowohl für die Flächenausweisung als auch die Anlagen-Genehmigung.
Der Teilregionalplan Energie sieht vor, insgesamt zwei Prozent der Fläche NordOstHessens für Windkraftprojekte zu nutzen.