Regierungspräsidium Kassel

RP Kassel erteilt Bescheid zur Errichtung von zwei Windenergieanlagen in Schenklengsfeld

Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) im Windpark Schenklengsfeld III (Vorranggebiet HEF 51) in der Gemarkung Wehrshausen (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) genehmigt.

Die Vorhabenträgerin hatte im April 2023 einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim zuständigen Dezernat 33.2 (Immissionsschutz und Energiewirtschaft) des RP Kassel eingereicht. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb von zwei WEA des Typs Siemens Gamesa SG 6.6 – 170 mit einer Nabenhöhe von 165 Metern, einem Rotordurchmesser von 170 Metern, einer Gesamthöhe von 250 Metern und einer Nennleistung von 6,6 MW je Anlage. Die Aufstellflächen befinden sich in der Gemarkung Wehrshausen. Die Genehmigungserteilung wird am 28.10.2024 im Staatsanzeiger und auf der Website des RP Kassel öffentlich bekanntgemacht.

Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden.

Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen.

 

Hintergrund:

Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WEA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hierfür zuständig sind in NordOstHessen die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2 (Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Kassel. Als Bündelungsbehörde ist das RP Kassel durch verschiedene weitere Aufgabenbereiche mit der Windenergieplanung befasst, insbesondere:

  • die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche,
  • die Obere Naturschutzbehörde mit den Themen Natur- und Artenschutz als wesentliche Faktoren sowohl für die Flächenausweisung als auch die Anlagen-Genehmigung.

In der Planungsregion NordOstHessen sind 2,0 Prozent der Landesfläche (167,05 Quadratkilometer) als Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie festgelegt worden.

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