Regierungspräsidium Kassel

RP Kassel erteilt Bescheid zur Errichtung von sieben Windenergieanlagen in Jesberg und Neuental

Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen (WEA) in den Vorranggebieten HR 23 und HR 27 in den Gemeinden Jesberg und Neuental (Schwalm-Eder-Kreis) genehmigt.

Die Vorhabenträgerin hatte im September 2023, zuletzt ergänzt im Juni 2024, einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim zuständigen Dezernat 33.1 (Immissions- und Strahlenschutz) des RP Kassel eingereicht. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb von sieben WEA des Typs Vestas V162 mit jeweils einer Gesamthöhe von 250 Metern, einer Nabenhöhe von 169 Metern und einem Rotordurchmesser von 162 Metern sowie einer Nennleistung von jeweils 6,0 MW je Anlage. Die Aufstellflächen befinden sich in den Gemarkungen Neuental-Gilsa (1x) und Jesberg (6x). Die Genehmigungserteilung wird zeitnah im Staatsanzeiger und auf der Website des RP Kassel öffentlich bekanntgemacht.

In den Vorranggebieten HR 23 und HR 27 gibt es noch keine Bestandsanlagen.

Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden.

Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen.

 

Hintergrund:

Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WEA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hierfür zuständig sind in NordOstHessen die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2 (Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Kassel. Als Bündelungsbehörde ist das RP Kassel durch verschiedene weitere Aufgabenbereiche mit der Windenergieplanung befasst, insbesondere:

  • die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche,
  • die Obere Naturschutzbehörde mit den Themen Natur- und Artenschutz als wesentliche Faktoren sowohl für die Flächenausweisung als auch die Anlagen-Genehmigung.

In der Planungsregion NordOstHessen sind 2,0 Prozent der Landesfläche (167,05 Quadratkilometer) als Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie festgelegt worden.

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