Windkraftanlage von unten nach oben fotografiert.

Regierungspräsidium Kassel

RP Kassel erteilt Bescheid zur Errichtung von sechs Windenergieanlagen in Friedewald und Heringen

Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb von sechs Windenergieanlagen (WEA) im Vorranggebiet HEF 21 in den Gemarkungen Friedewald (1 WEA) und Heringen (5 WEA) im Landkreis Hersfeld-Rotenburg genehmigt (Windpark Gaishecke 3).

Die Vorhabenträgerin hatte im Mai 2025, zuletzt ergänzt im November 2025, einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim zuständigen Dezernat 33.2 (Immissionsschutz und Energiewirtschaft) des RP Kassel eingereicht. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb von sechs WEA des Typs Enercon E-175 EP-5 E2 mit einer Nabenhöhe von 162 Metern, einem Rotordurchmesser von 175 Metern, einer Gesamthöhe von 249,5 Metern und einer Nennleistung von 7 MW je Anlage. Die Genehmigungserteilung wird am 12.01.2026 im Staatsanzeiger und auf der Website des RP Kassel öffentlich bekanntgemacht.
Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden.

Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen.

Im Vorranggebiet HEF 21 werden bereits zehn Bestandsanlagen betrieben (Windpark Gaishecke 1), vier weitere befinden sich derzeit in der Errichtungsphase (Windpark Gaishecke 2, östlich der Landstraße L3306).

Hintergrund:

Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WEA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hierfür zuständig sind in NordOstHessen die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2 (Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Kassel. Als Bündelungsbehörde ist das RP Kassel durch verschiedene weitere Aufgabenbereiche mit der Windenergieplanung befasst, insbesondere:

  • die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche,
  • die Obere Naturschutzbehörde mit den Themen Natur- und Artenschutz als wesentliche Faktoren sowohl für die Flächenausweisung als auch die Anlagen-Genehmigung.


In der Planungsregion NordOstHessen sind 2,0 Prozent der Landesfläche (167,05 Quadratkilometer) als Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie festgelegt worden.

Aktuelle Informationen zum Ausbaustand der Windenergie in Hessen inklusive einer interaktiven Karte unter:
https://www.hlnug.de/themen/windenergieÖffnet sich in einem neuen Fenster

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