Regierungspräsidium Kassel

RP Kassel erteilt Bescheid zur Errichtung von sechs Windenergieanlagen in der Gemeinde Wesertal

Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb von sechs Windenergieanlagen (WEA) im Windpark Rappenhagen (Vorranggebiet KS 07) in der Gemarkung Oedelsheim der Gemeinde Wesertal (Landkreis Kassel) genehmigt.

Die Vorhabenträgerin hatte im Juni 2024, zuletzt ergänzt im März 2025, einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim zuständigen Dezernat 33.1 (Immissions- und Strahlenschutz) des RP Kassel eingereicht. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb von sechs WEA des Typs Vestas V172-6.8 MW mit 175 Metern Nabenhöhe, 172 Metern Rotordurchmesser, 261 Metern Gesamthöhe und einer Nennleistung von 6,8 MW je Anlage. Die Genehmigungserteilung wird am 28. Juli im Staatsanzeiger und auf der Website des RP Kassel öffentlich bekanntgemacht.

Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden.

Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen.

Im Vorranggebiet KS 07 gibt es bislang keine Bestandsanlagen.

 

Hintergrund:

Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WEA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hierfür zuständig sind in NordOstHessen die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2 (Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Kassel. Als Bündelungsbehörde ist das RP Kassel durch verschiedene weitere Aufgabenbereiche mit der Windenergieplanung befasst, insbesondere:

  • die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche,
  • die Obere Naturschutzbehörde mit den Themen Natur- und Artenschutz als wesentliche Faktoren sowohl für die Flächenausweisung als auch die Anlagen-Genehmigung.

In der Planungsregion NordOstHessen sind 2,0 Prozent der Landesfläche (167,05 Quadratkilometer) als Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie festgelegt worden.

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