Windkraftanlage von unten nach oben fotografiert.

Regierungspräsidium Kassel

RP Kassel erteilt Bescheid zur Errichtung von neun Windenergieanlagen bei Wolfhagen

Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb von neun Windenergieanlagen (WEA) in der Gemarkung Istha (Landkreis Kassel) genehmigt. Die neu genehmigten Anlagen sollen im Rahmen eines Repowering-Projekts elf bestehende WEA ersetzen.

Die Vorhabenträgerin hatte im Juli 2023 einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim zuständigen Dezernat 33.1 (Immissions- und Strahlenschutz) des RP Kassel eingereicht. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb von neun WEA des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nabenhöhe von 166,6 Metern, einem Rotordurchmesser von 160 Metern, einer Gesamthöhe von 246,6 Metern und einer Nennleistung von 5,6 MW je Anlage. Alle neun WEA liegen innerhalb des Bebauungsplans Nr. 37 „Vorrangfläche für Windenergie“ der Stadt Wolfhagen, sieben Anlagen liegen gleichzeitig im Vorranggebiet KS 56 des Teilregionalplans Energie Nordhessen. Die Genehmigungserteilung wird am 27. Januar im Staatsanzeiger und auf der Website des RP Kassel öffentlich bekanntgemacht.

Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden.

Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen.

Es handelt sich um ein Repowering-Projekt, bei dem elf bestehende WEA mit insgesamt 8 MW Nennleistung durch neun neue WEA mit zusammen 50 MW Nennleistung ersetzt werden.

Hintergrund:

Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WEA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hierfür zuständig sind in NordOstHessen die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2 (Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Kassel. Als Bündelungsbehörde ist das RP Kassel durch verschiedene weitere Aufgabenbereiche mit der Windenergieplanung befasst, insbesondere:

  • die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche,
  • die Obere Naturschutzbehörde mit den Themen Natur- und Artenschutz als wesentliche Faktoren sowohl für die Flächenausweisung als auch die Anlagen-Genehmigung.

In der Planungsregion NordOstHessen sind 2,0 Prozent der Landesfläche (167,05 Quadratkilometer) als Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie festgelegt worden.

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