Regierungspräsidium Kassel

RP Kassel erteilt Bescheid zur Errichtung von fünf Windenergieanlagen in Nentershausen und Wildeck

Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen (WEA) im Windpark Nentershausen (Vorranggebiet HEF 15) in den Gemeinden Nentershausen und Wildeck (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) genehmigt.

Die Vorhabenträgerin hatte im Juni 2017, zuletzt ergänzt im Januar 2025, einen entsprechenden Genehmigungsantrag für zunächst sechs WEA beim zuständigen Dezernat 33.2 (Immissionsschutz und Energiewirtschaft) des RP Kassel eingereicht. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb von fünf WEA des Typs Vestas V150 mit einer Nabenhöhe von 166 Metern, einem Rotordurchmesser von 150 Metern, einer Gesamthöhe von 241 Metern und einer Nennleistung von 4,2 MW je Anlage. Die Anlagenstandorte befinden sich in der Gemarkung Bauhaus sowie in der Gemarkung Raßdorf. Die Genehmigungserteilung wird am 21. Juli im Staatsanzeiger und auf der Website des RP Kassel öffentlich bekanntgemacht.

Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden. Zunächst wurde der Genehmigungsantrag im Jahr 2020 durch das RP Kassel abgelehnt. Diese Entscheidung wurde beklagt. Aufgrund einer geänderten Gesetzgebung war das Genehmigungsverfahren antragsbedingt wieder aufzunehmen. Das Klageverfahren ruht derzeit. Nach der Aktualisierung und Ergänzung der Antragsunterlagen durch die Vorhabenträgerin wurde nunmehr, nach erneuter Prüfung, die Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) erteilt.

Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen.

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